π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die vier Arten von Privatentnahmen unterscheiden und wissen, fΓΌr welche Rechtsformen sie gelten.
Vier Formen der Entnahme
- Geldentnahme: Γberweisung oder Barabhebung vom GeschΓ€ftskonto fΓΌr private Zwecke.
- Sachentnahme: Waren oder Erzeugnisse aus dem BetriebsvermΓΆgen werden privat genutzt β benΓΆtigt oft eine Bewertung und ggf. Umsatzsteuer.
- Nutzungsentnahme: Private Nutzung betrieblicher GegenstΓ€nde, etwa der Firmenwagen fΓΌr private Fahrten.
- Leistungsentnahme: Eine betriebliche Leistung wird privat erbracht, die sonst Kunden in Rechnung gestellt wΓΌrde.
Wer darf entnehmen?
Privatentnahmen sind typisch fΓΌr Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG), da Betriebs- und PrivatvermΓΆgen steuerlich eng verzahnt sind.
Bei einer GmbH oder UG ist die Gesellschaft rechtlich eigenstΓ€ndig. Gesellschafter erhalten in der Regel GeschΓ€ftsfΓΌhrergehalt oder GewinnausschΓΌttungen β nicht die klassische Privatentnahme des Einzelunternehmers.
π‘ Tipp
Dokumentieren Sie jede Sach- und Nutzungsentnahme mit Beleg und Bewertungsgrundlage β das erleichtert spΓ€ter die Buchhaltung erheblich.
β Das nehmen Sie mit
- Ich kenne die vier Arten von Privatentnahmen.
- Ich weiΓ, welche Rechtsformen klassische Privatentnahmen tΓ€tigen.
- Ich verstehe den Unterschied zur GmbH-Logik mit Gehalt und AusschΓΌttung.