π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die vier Arten von Privatentnahmen unterscheiden und wissen, fΓΌr welche Rechtsformen sie gelten.
Privatentnahmen sind typisch fΓΌr Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG), da Betriebs- und PrivatvermΓΆgen steuerlich eng verzahnt sind.
Bei einer GmbH oder UG ist die Gesellschaft rechtlich eigenstΓ€ndig. Gesellschafter erhalten in der Regel GeschΓ€ftsfΓΌhrergehalt oder GewinnausschΓΌttungen β nicht die klassische Privatentnahme des Einzelunternehmers.
π‘ Tipp
Dokumentieren Sie jede Sach- und Nutzungsentnahme mit Beleg und Bewertungsgrundlage β das erleichtert spΓ€ter die Buchhaltung erheblich.
β Das nehmen Sie mit