🎯 Lernziel
Am Ende dieser Lektion können Sie benennen, welche Stellen eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen dürfen.
§ 93 Abs. 2 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Das Wort „insbesondere“ zeigt: Diese Liste ist nicht abschließend.
Weitere mögliche Stellen
- Steuerberatende und unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt Existenzgründung
- Lokale Gründungsinitiativen oder Gründungszentren
- AVGS-Coaches mit Tätigkeitsschwerpunkt Existenzgründungsberatung
Die Auswahl der fachkundigen Stelle treffen Sie selbst. Ein pauschaler Ausschluss bestimmter Stellen ist laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Ziffer 93.50) nicht möglich — nur in begründeten Einzelfällen kann eine Stelle abgelehnt werden.
Wichtig ist der Schwerpunkt Existenzgründung: Nicht jede Steuerberatung oder Bank prüft Gründungskonzepte inhaltlich — reine Formular-Ausfüllung ohne echte Prüfung reicht nicht aus.
💡 Tipp
Fragen Sie vor der Beauftragung gezielt nach, ob die Stelle regelmäßig Existenzgründungen prüft — nicht jede Kammer oder Bank hat darauf einen echten Schwerpunkt.
✅ Das nehmen Sie mit
- Ich kenne die im Gesetz genannten fachkundigen Stellen.
- Ich weiß, dass auch Steuerberater, Unternehmensberater und Gründungscoaches infrage kommen können.
- Ich verstehe, dass ich die Stelle frei wählen darf und ein pauschaler Ausschluss nicht zulässig ist.