🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie benennen, welche Stellen eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen dürfen.

§ 93 Abs. 2 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Das Wort „insbesondere“ zeigt: Diese Liste ist nicht abschließend.

Weitere mögliche Stellen

  • Steuerberatende und unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt Existenzgründung
  • Lokale Gründungsinitiativen oder Gründungszentren
  • AVGS-Coaches mit Tätigkeitsschwerpunkt Existenzgründungsberatung

Die Auswahl der fachkundigen Stelle treffen Sie selbst. Ein pauschaler Ausschluss bestimmter Stellen ist laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Ziffer 93.50) nicht möglich — nur in begründeten Einzelfällen kann eine Stelle abgelehnt werden.

Wichtig ist der Schwerpunkt Existenzgründung: Nicht jede Steuerberatung oder Bank prüft Gründungskonzepte inhaltlich — reine Formular-Ausfüllung ohne echte Prüfung reicht nicht aus.

💡 Tipp

Fragen Sie vor der Beauftragung gezielt nach, ob die Stelle regelmäßig Existenzgründungen prüft — nicht jede Kammer oder Bank hat darauf einen echten Schwerpunkt.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich kenne die im Gesetz genannten fachkundigen Stellen.
  • Ich weiß, dass auch Steuerberater, Unternehmensberater und Gründungscoaches infrage kommen können.
  • Ich verstehe, dass ich die Stelle frei wählen darf und ein pauschaler Ausschluss nicht zulässig ist.