π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie benennen, welche Stellen eine TragfΓ€higkeitsbescheinigung ausstellen dΓΌrfen.
Β§ 93 Abs. 2 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsstΓ€ndische Kammern, FachverbΓ€nde und Kreditinstitute. Das Wort βinsbesondereβ zeigt: Diese Liste ist nicht abschlieΓend.
Die Auswahl der fachkundigen Stelle treffen Sie selbst. Ein pauschaler Ausschluss bestimmter Stellen ist laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Ziffer 93.49) nicht mΓΆglich β nur in begrΓΌndeten EinzelfΓ€llen kann eine Stelle abgelehnt werden.
Wichtig ist der Schwerpunkt ExistenzgrΓΌndung: Nicht jede Steuerberatung oder Bank prΓΌft GrΓΌndungskonzepte inhaltlich β reine Formular-AusfΓΌllung ohne echte PrΓΌfung reicht nicht aus.
π‘ Tipp
Fragen Sie vor der Beauftragung gezielt nach, ob die Stelle regelmΓ€Γig ExistenzgrΓΌndungen prΓΌft β nicht jede Kammer oder Bank hat darauf einen echten Schwerpunkt.
β Das nehmen Sie mit