π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie Kleinunternehmer- und Kleinbetragsrechnungen von einer Standardrechnung unterscheiden.
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Die Rechnung benΓΆtigt trotzdem Namen und Anschriften, eine steuerliche Kennung, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Kleinbetragsrechnung
Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen vereinfachte Angaben mΓΆglich. Die Erleichterung gilt nicht fΓΌr jeden Sonderfall.
Nicht aus Vorlagen raten
AuslandsgeschΓ€fte, besondere Leistungsarten und ein unklarer Steuerausweis gehΓΆren in die Steuerberatung oder zu einer zustΓ€ndigen Fachstelle. Γbernehmen Sie die Behandlung nicht allein aus einer frΓΌheren Rechnung.
π‘ Tipp
Blenden Sie bei Kleinunternehmern nicht nur die Steuerzeile aus. PrΓΌfen Sie die eigenen Mindestangaben und den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
β Das nehmen Sie mit
- Ich weise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer gesondert aus.
- Ich habe den Befreiungshinweis geprΓΌft.
- Ich wende die Kleinbetragsregel nicht ungeprΓΌft an.
- SonderfΓ€lle lasse ich fachkundig klΓ€ren.