π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie erklΓ€ren, was der AVGS ist, welche Rechtsgrundlage gilt und wer grundsΓ€tzlich Anspruch darauf hat.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine FΓΆrdermaΓnahme nach Β§ 45 SGB III. Er finanziert unter anderem eine professionelle GrΓΌndungsberatung, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Der Gutschein wird von der Agentur fΓΌr Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und bei einem zugelassenen TrΓ€ger eingelΓΆst, der die Kosten direkt mit der BehΓΆrde abrechnet.
Wer kann den AVGS erhalten?
GrundsΓ€tzlich kommen zwei Gruppen infrage: Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder BΓΌrgergeld beziehen, sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die sich arbeitssuchend gemeldet haben. ZusΓ€tzlich muss eine erkennbare GrΓΌndungsidee vorliegen β ein fertiger Businessplan wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Kein Rechtsanspruch
Wichtig ist: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es gibt also keinen automatischen Anspruch darauf. Die Entscheidung hΓ€ngt von Ihrer Eignung, Ihren persΓΆnlichen VerhΓ€ltnissen und der VerfΓΌgbarkeit passender Angebote ab.
π‘ Tipp
Bereiten Sie schon vor dem ersten GesprΓ€ch eine kurze, plausible Beschreibung Ihrer GrΓΌndungsidee vor β das erhΓΆht die Chance auf Bewilligung deutlich.
β Das nehmen Sie mit
- Ich weiΓ, dass der AVGS auf Β§ 45 SGB III basiert.
- Ich kenne die beiden Personengruppen, die fΓΌr den AVGS infrage kommen.
- Ich weiΓ, dass es keinen Rechtsanspruch auf den AVGS gibt.