π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die drei FΓΆrdermΓΆglichkeiten unterscheiden und wissen, wer eine fachkundige Stellungnahme ausstellen darf.
AVGS, GrΓΌndungszuschuss und Einstiegsgeld werden hΓ€ufig verwechselt, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke.
Die drei Instrumente im Vergleich
- AVGS: finanziert Beratung und Coaching (Gutschein an einen TrΓ€ger, Β§ 45 SGB III)
- GrΓΌndungszuschuss: sichert den Lebensunterhalt fΓΌr Bezieher von Arbeitslosengeld I (Geldzahlung, Β§ 93 SGB III)
- Einstiegsgeld: unterstΓΌtzt BΓΌrgergeld-Beziehende beim Weg aus der HilfebedΓΌrftigkeit (Geldzahlung, Β§ 16b SGB II)
FΓΌr den GrΓΌndungszuschuss muss bei Aufnahme der SelbststΓ€ndigkeit noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld bestehen. AuΓerdem ist eine fachkundige Stellungnahme zur TragfΓ€higkeit nΓΆtig.
Wer darf die Stellungnahme ausstellen?
Entgegen einem verbreiteten Irrglauben ist nicht nur die IHK dazu berechtigt. Auch Steuerberatungen, Unternehmensberatungen oder der eigene AVGS-Coach kΓΆnnen die Stellungnahme ausstellen β vorausgesetzt, ihr TΓ€tigkeitsschwerpunkt liegt tatsΓ€chlich auf ExistenzgrΓΌndungsberatung.
π‘ Tipp
KlΓ€ren Sie frΓΌhzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, ob eine bestimmte Stelle fΓΌr die fachkundige Stellungnahme erwartet wird, um VerzΓΆgerungen zu vermeiden.
β Das nehmen Sie mit
- Ich kann AVGS, GrΓΌndungszuschuss und Einstiegsgeld voneinander unterscheiden.
- Ich weiΓ, welche Frist beim GrΓΌndungszuschuss gilt.
- Ich weiΓ, wer eine fachkundige Stellungnahme ausstellen darf.