🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die drei FΓΆrdermΓΆglichkeiten unterscheiden und wissen, wer eine fachkundige Stellungnahme ausstellen darf.

AVGS, GrΓΌndungszuschuss und Einstiegsgeld werden hΓ€ufig verwechselt, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke.

Die drei Instrumente im Vergleich

  • AVGS: finanziert Beratung und Coaching (Gutschein an einen TrΓ€ger, Β§ 45 SGB III)
  • GrΓΌndungszuschuss: sichert den Lebensunterhalt fΓΌr Bezieher von Arbeitslosengeld I (Geldzahlung, Β§ 93 SGB III)
  • Einstiegsgeld: unterstΓΌtzt BΓΌrgergeld-Beziehende beim Weg aus der HilfebedΓΌrftigkeit (Geldzahlung, Β§ 16b SGB II)

Für den Gründungszuschuss muss bei Aufnahme der SelbststÀndigkeit noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld bestehen. Außerdem ist eine fachkundige Stellungnahme zur TragfÀhigkeit nâtig.

Wer darf die Stellungnahme ausstellen?

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben ist nicht nur die IHK dazu berechtigt. Auch Steuerberatungen, Unternehmensberatungen oder der eigene AVGS-Coach kΓΆnnen die Stellungnahme ausstellen – vorausgesetzt, ihr TΓ€tigkeitsschwerpunkt liegt tatsΓ€chlich auf ExistenzgrΓΌndungsberatung.

πŸ’‘ Tipp

KlΓ€ren Sie frΓΌhzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, ob eine bestimmte Stelle fΓΌr die fachkundige Stellungnahme erwartet wird, um VerzΓΆgerungen zu vermeiden.

βœ… Das nehmen Sie mit

  • Ich kann AVGS, GrΓΌndungszuschuss und Einstiegsgeld voneinander unterscheiden.
  • Ich weiß, welche Frist beim GrΓΌndungszuschuss gilt.
  • Ich weiß, wer eine fachkundige Stellungnahme ausstellen darf.