Tragfähigkeitsbescheinigung: Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?
Für die Beantragung des Gründungszuschusses müssen Sie der Arbeitsagentur nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Das Gesetz verlangt dafür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle; im Alltag heißt sie meist Tragfähigkeitsbescheinigung. Dieser Beitrag erklärt, wer sie ausstellt, welche Unterlagen Sie brauchen, was die Stelle im Vordruck der Bundesagentur beurteilt und was die Bescheinigung kostet. Wie der Gründungszuschuss insgesamt funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung – im Gesetz die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 SGB III) – stellt eine fachkundige Stelle Ihrer Wahl aus: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und andere Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute, aber auch Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Existenzgründung sowie Gründungsinitiativen und Gründungszentren (Fachliche Weisungen 93.49). Die Auswahl treffen Sie selbst (93.50). Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit nicht.
Das kann zum Beispiel viso360® sein oder Ihr Coach aus dem AVGS-Coaching. Wie das AVGS-geförderte Gründungscoaching über Karriere.Haus abläuft, lesen Sie unter AVGS-Gründungsberatung über Karriere.Haus.
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine schriftliche Einschätzung, ob Ihre Gründung auf einer tragfähigen wirtschaftlichen Grundlage steht. Das Gesetz spricht von der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür ein Formular bereit, den Vordruck GZ 04 „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“; wer nach einem Muster sucht, findet ihn auf der Seite Gründungszuschuss beantragen der Bundesagentur zum Download.
„Tragfähigkeitsbescheinigung“ und „fachkundige Stellungnahme“ meinen dasselbe Dokument: Der eine Begriff kommt aus der Praxis, der andere aus Gesetz und Vordruck. Es geht dabei nicht um einen Stempel, sondern um eine inhaltliche Prüfung von Konzept, Zahlen und persönlicher Eignung.
Wofür braucht man die Tragfähigkeitsbescheinigung? Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Die Tragfähigkeit gehört zu den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss: Ohne Nachweis gibt es keine Förderung. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur nennen ihn eine materiell-rechtliche Voraussetzung: Fehlt die Stellungnahme, wird der Antrag abgelehnt (93.48).
Umgekehrt garantiert auch eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung die Bewilligung des Gründungszuschusses nicht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob die Förderung Ihre Eingliederung voranbringt; die Stellungnahme liefert dafür die fachliche Grundlage. Wie verbreitet der Weg ist, zeigt die Förderstatistik der Bundesagentur: Für 2025 weist sie rund 29.300 Eintritte in den Gründungszuschuss aus.
Auch für die zweite Förderphase spielt die Stellungnahme eine Rolle, aber nur im Ausnahmefall. Die weiteren neun Monate mit je 300 € kann die Agentur leisten, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Eine erneute Stellungnahme kann die Agentur nur verlangen, wenn begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit bestehen (§ 94 Abs. 2 SGB III).
Beim Einstiegsgeld und den übrigen Gründungsleistungen des Jobcenters gilt dasselbe Prinzip: Sie setzen voraus, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist, und zur Beurteilung soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Abs. 3 SGB II).
Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?
§ 93 Abs. 2 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Das Wort „insbesondere“ zeigt: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss werden konkret:
- 93.49 – fachkundige Stellen: Als weitere fachkundige Stellen kommen beispielsweise steuerberatende und unternehmensberatende Berufe in Betracht, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und -vorbereitung ausgerichtet ist, etwa auch lokale Gründungsinitiativen oder Gründungszentren. In begründeten Fällen kann die Agentur einzelne Stellen nach individueller Prüfung ausschließen; ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich.
- 93.50 – Auswahl: Die Auswahl der fachkundigen Stelle trifft die gründende Person. Im Beratungsgespräch sollten die Möglichkeiten erörtert und bei Bedarf Hilfe bei der Auswahl angeboten werden.
- 93.47 – Gewicht der Stellungnahme: Die Stellungnahme ist die Grundlage der Entscheidung. Fachkompetenz der Stelle und bescheinigte Tragfähigkeit sind „grundsätzlich nicht anzuzweifeln“; nur bei begründeten Zweifeln kann die Agentur eine weitere fachkundige Stelle einschalten.
Die Bundesagentur nennt auf ihrer Seite zusätzlich Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen, Unternehmensberatungen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung als Beispiele. Entscheidend ist der Schwerpunkt: Eine Steuerberatung, die vor allem Jahresabschlüsse erstellt, ist für eine Gründungsprüfung nicht die naheliegende Wahl.
Muss die Tragfähigkeitsbescheinigung von der IHK kommen?
Nein, auch wenn viele Gründerinnen und Gründer das annehmen. Die IHK ist eine von mehreren fachkundigen Stellen, die das Gesetz ausdrücklich nennt, aber keine vorgeschriebene. Welche Stelle Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst (93.50); ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich (93.49). Erwartet Ihre Agentur ausnahmsweise eine bestimmte Stelle, fragen Sie nach der Begründung, denn ein Ausschluss setzt eine Prüfung im Einzelfall voraus.
Darf der AVGS-Coach die Stellungnahme ausstellen?
Ja, wenn sein Tätigkeitsschwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und -vorbereitung liegt (93.49). Dann kann der Coach, der Sie im AVGS-Coaching begleitet hat, die fachkundige Stellungnahme ausstellen. Voraussetzung ist eine echte inhaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen; ein ausgefüllter Vordruck ohne Prüfung reicht nicht. Mehr zum Coaching selbst lesen Sie im Ratgeber AVGS-Gründungsberatung.
Kann ich die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst erstellen?
Nein. Die Bescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle: Diese prüft Ihre Unterlagen, füllt den Vordruck der Bundesagentur (BA GZ 04) aus und unterschreibt ihn. Selbst erstellen Sie die Grundlagen der Prüfung – Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Lebenslauf mit Nachweisen (Fachliche Weisungen 93.46).
Welche Unterlagen brauchen Sie – und geht es ohne Businessplan?
Die Tragfähigkeit weisen Sie auf eigene Kosten nach; untermauert wird die Stellungnahme nach den Fachlichen Weisungen (93.46) und der Seite der Bundesagentur durch:
- eine Beschreibung des Gründungsvorhabens, also den Businessplan
- den Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Ihren Lebenslauf mit Zeugnissen und Befähigungsnachweisen
- falls nötig Nachweise zu Zulassungen, etwa Konzession, Handelsregister oder Handwerksrolle
Sinnvoll ist zusätzlich ein Liquiditätsplan: Er zeigt, ob Sie in den ersten Monaten zahlungsfähig bleiben, und ist oft die Schwachstelle in sonst überzeugenden Umsatzzahlen.
Ohne Businessplan geht es nicht. Nach den Fachlichen Weisungen (93.46) ist die Stellungnahme durch Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau zu untermauern, und der Vordruck fragt ab, welche dieser Unterlagen vorlagen. Fehlt der Businessplan, hat die fachkundige Stelle keine Grundlage für ihr Urteil – und die Agentur keine für ihre Entscheidung.
Businessplan und Finanzteil können Sie zum Beispiel im Businessplantool erstellen. Beide Förderphasen des Gründungszuschusses (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach neun Monate 300 €) erscheinen dort im Finanzplan als private Einnahme. Die Stellungnahme stellt aber immer die fachkundige Stelle aus; über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit. Wer mit bewilligtem Gutschein am Gründungscoaching über Karriere.Haus teilnimmt, erhält zusätzlich einen befristeten Zugang zum Businessplantool im Umfang des Starter-Tarifs – ohne eigene Kosten.
Anforderungen: Was die fachkundige Stelle im Vordruck beurteilt
Die fachkundige Stelle beantwortet im Vordruck der Bundesagentur (BA GZ 04), ob die fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen gegeben sind, ob nötige Zulassungen vorliegen und ob das Vorhaben konkurrenzfähig ist. Außerdem beurteilt sie, ob Umsätze, Betriebsergebnis und Kapitalbedarf realistisch geschätzt sind und ob das erwartete Einkommen eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Am Ende steht eine zusammenfassende Beurteilung der Tragfähigkeit.
So bereiten Sie die einzelnen Punkte vor:
| Frage im Vordruck | Womit Sie das belegen |
|---|---|
| Lagen die Unterlagen vollständig vor? | Businessplan, Lebenslauf mit Zeugnissen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau; bei einer früheren Selbstständigkeit die Begründung, warum sie endete |
| Sind die fachlichen und branchenspezifischen Voraussetzungen gegeben? | Ausbildung, Berufserfahrung, Zertifikate zur geplanten Tätigkeit |
| Sind die kaufmännischen und unternehmerischen Voraussetzungen gegeben? | kaufmännische Ausbildung, Führungs- oder Budgeterfahrung, Gründungsseminar oder -coaching |
| Liegen nötige Zulassungen vor? | Konzession, Eintrag in Handelsregister oder Handwerksrolle, Berufserlaubnis |
| Ist das Vorhaben konkurrenzfähig? | Markt- und Wettbewerbsanalyse, Preisstrategie, Alleinstellung |
| Sind Umsätze, Betriebsergebnis und Kapitalbedarf realistisch geschätzt? | nachvollziehbare Mengen- und Preisannahmen, Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarf |
| Bietet das Vorhaben eine ausreichende Lebensgrundlage? | geplante Privatentnahme gegen den privaten Bedarf, Liquidität der ersten Monate |
Daneben prüft die Agentur, ob Sie persönlich und fachlich geeignet sind (persönliche Eignung): Fachkenntnisse, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und, je nach Vorhaben, Fähigkeiten zur Unternehmensführung. Belegen können Sie das mit Zeugnissen, Beschäftigungsnachweisen, Zertifikaten, einschlägiger Berufserfahrung oder der Teilnahme an einer Gründungsvorbereitung (Fachliche Weisungen 93.51 und 93.52).
Inkonsistente Annahmen fallen schnell auf: Umsätze ohne Mengengrundlage, fehlende Privatentnahmen oder ein Finanzplan ohne Liquiditätspuffer.
So läuft der Prozess ab
- Unterlagen vorbereiten. Die Erstellung von Businessplan und Finanzplan abschließen und Lücken schließen, bevor Sie eine Stelle anfragen.
- Fachkundige Stelle wählen. Kammer, Bank, Steuer- oder Unternehmensberatung, Gründungszentrum oder Gründungscoach – entscheidend ist der Schwerpunkt Existenzgründung.
- Stellungnahme einholen. Den Vordruck GZ 04 und das Musteranschreiben stellt die Bundesagentur bereit; reichen Sie die Unterlagen vollständig ein.
- Antrag stellen. Die Stellungnahme und die übrigen Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit ein.
Wie lange es dauert, hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Auslastung der Stelle ab. Planen Sie eher einige Werktage bis wenige Wochen ein und rechnen Sie Rückfragen mit ein; sehr kurze Fristen sind nur mit vollständigen Unterlagen realistisch. Klären Sie parallel mit Ihrer Vermittlungsfachkraft den Starttermin der Selbstständigkeit: Ein zu früh gesetzter Termin, bevor die Förderung geklärt ist, ist ein häufiger Fehler.
„Die fachkundige Stelle wählen Sie selbst – entscheidend ist der Schwerpunkt Existenzgründung, nicht der Mythos, nur Kammer oder Bank kämen infrage.“ – Jörg Wallberg
Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Den Preis für die Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung legt die fachkundige Stelle fest; die Agentur für Arbeit übernimmt ihn nicht. Die Bundesagentur schreibt dazu: Bei welcher Stelle Sie die Stellungnahme einholen, können Sie selbst entscheiden; Kosten, die Ihnen durch Ihre Wahl entstehen, übernimmt sie nicht. Am Markt reicht die Spanne von einer reinen Prüfung fertiger Unterlagen bis zu Paketen mit Überarbeitung des Businessplans, deshalb wären pauschale Preise hier irreführend. Fragen Sie vorab, was im Preis enthalten ist – etwa eine Rückfrage oder eine zweite Prüfung nach einer Überarbeitung.
Ohne Gutschein tragen Sie die Kosten selbst; die Begleitung bei Plan und Unterlagen gibt es dann zum Beispiel als Gründungsberatung für Selbstzahler.
Häufige Fehler und Ablehnungsrisiken
- Unvollständige Finanzplanung: optimistische Umsätze, fehlender Kapitalbedarf, keine Liquiditätsplanung
- Businessplan ohne klare Zielgruppe, Wettbewerb und Preislogik
- Starttermin der Selbstständigkeit festgelegt, bevor die Förderung mit der Vermittlungsfachkraft geklärt ist
- Der Mythos „nur IHK oder Bank“ – und dadurch unnötige Umwege
- eine Stelle ohne Schwerpunkt Existenzgründung
- Vordruck nicht genutzt oder Unterlagen unvollständig eingereicht
Fällt die Stellungnahme negativ aus, ist das kein Endpunkt. Lassen Sie sich die Gründe erklären, bessern Sie Plan und Zahlen nach und lassen Sie erneut prüfen – bei derselben oder einer anderen Stelle; die Auswahl liegt bei Ihnen (93.50).
Häufige Fragen
Woher bekomme ich eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Von einer fachkundigen Stelle Ihrer Wahl: Kammern wie IHK und Handwerkskammer, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuer- oder Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Existenzgründung, Gründungsinitiativen und Gründungszentren oder ein AVGS-Coach mit diesem Schwerpunkt (Fachliche Weisungen 93.49). Die Auswahl treffen Sie (93.50).
Ist die Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie die fachkundige Stellungnahme?
Ja. Gesetz und Vordruck sprechen von der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung; „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist der Name aus der Praxis.
Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Das legt die Stelle fest, je nach Umfang. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten nicht.
Wie lange dauert es, bis die Stellungnahme vorliegt?
Mit vollständigen Unterlagen meist einige Werktage bis wenige Wochen, je nach Stelle. Rückfragen und Nachbesserungen verlängern den Weg; planen Sie deshalb Puffer bis zum Antrag ein.
Kann ich den Gründungszuschuss ohne Stellungnahme beantragen?
Nein. Ohne Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle wird der Gründungszuschuss nicht geleistet (§ 93 Abs. 2 SGB III).
Wird die Stellungnahme von jeder Agentur akzeptiert?
Grundsätzlich ja: Fachkompetenz der Stelle und bescheinigte Tragfähigkeit sind laut den Weisungen grundsätzlich nicht anzuzweifeln (93.47), und ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich (93.49). Nur in begründeten Einzelfällen kann die Agentur eine Stelle ausschließen oder bei Zweifeln eine weitere Stelle einschalten.
Brauche ich für die zweite Förderphase eine neue Stellungnahme?
In der Regel nicht. Für die weiteren neun Monate legen Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen dar; eine erneute Stellungnahme kann die Agentur nur bei begründeten Zweifeln verlangen (§ 94 Abs. 2 SGB III).
Gilt das auch für das Einstiegsgeld?
Ja, im Kern. Gründungsleistungen des Jobcenters setzen eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit voraus, und zur Beurteilung soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Abs. 3 SGB II).
Ersetzt dieser Beitrag eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Dieser Beitrag und unsere Beratung bieten betriebswirtschaftliche Orientierung. Sie ersetzen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG); eine rechtliche oder steuerliche Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt. Ziehen Sie für rechtliche oder steuerliche Einzelfragen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzu.
Tipp: Wählen Sie die fachkundige Stelle nach dem Schwerpunkt Existenzgründung, nicht nach dem Mythos „nur IHK“. Gehen Sie die Fragen des Vordrucks vorher selbst durch: Wenn Sie zu jeder Frage einen Beleg in Ihren Unterlagen zeigen können, ist die Prüfung meist schnell erledigt.
Hinweis: Unsere Beratung ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in den häufigen Fragen zu diesem Beitrag.
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