π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie Revenue Sharing klar von Gewinnbeteiligung, Provision und Unternehmensanteilen unterscheiden.
Revenue Sharing bedeutet, dass ein Partner einen vereinbarten Anteil an klar definierten UmsΓ€tzen erhΓ€lt β nicht am Gewinn und nicht an Unternehmensanteilen. Diese Abgrenzung ist entscheidend, denn die Begriffe werden in der Praxis hΓ€ufig vermischt.
Kosten des Startups mindern den Partneranteil nur dann, wenn der Vertrag dies ausdrΓΌcklich in der Berechnungsbasis vorsieht. Ohne eine solche Klausel bleibt es bei einer reinen Umsatzbeteiligung. Ebenso erhΓ€lt der Partner grundsΓ€tzlich keine Mitspracherechte wie ein Gesellschafter.
Warum diese Klarheit zΓ€hlt
Es gibt keinen universell richtigen Prozentsatz fΓΌr Revenue Sharing. Entscheidend ist eine saubere Vertragslogik, die fΓΌr beide Seiten nachvollziehbar ist und StreitfΓ€lle von Anfang an minimiert.
π‘ Tipp
Fragen Sie sich bei jeder Formulierung im Vertrag: Ist hier von Umsatz oder von Gewinn die Rede? Diese eine Frage verhindert die hΓ€ufigsten MissverstΓ€ndnisse.
β Das nehmen Sie mit
- Ich weiΓ, dass Revenue Sharing sich auf Umsatz und nicht automatisch auf Gewinn bezieht.
- Ich kann erklΓ€ren, warum ein Revenue-Share-Partner keine Gesellschafterrechte hat.
- Ich verstehe, dass Kosten nur bei ausdrΓΌcklicher Vertragsregelung berΓΌcksichtigt werden.