Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Tragfähigkeit
Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten will, braucht in den ersten Monaten oft mehr als eine gute Geschäftsidee: eine Brücke für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung. Genau dafür sieht das Sozialgesetzbuch den Gründungszuschuss vor — eine Förderung der Agentur für Arbeit nach den §§ 93 und 94 SGB III.
Der Gründungszuschuss ersetzt in der Anfangsphase das wegfallende Arbeitslosengeld und unterstützt die soziale Absicherung. Er ist eine Ermessensleistung: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Dieser Artikel erklärt Anspruch, Höhe, Unterlagen, fachkundige Stellungnahme und den typischen Ablauf — als Orientierung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall. Der Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitsförderung. Nach § 93 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss erhalten.
Kurz: Die Förderung richtet sich an Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die sich hauptberuflich selbstständig machen und damit die Arbeitslosigkeit beenden. Sie ist keine allgemeine Wirtschaftsförderung und kein Startkapital für Investitionen — sie sichert den Übergang.
Rechtliche Grundlagen sind die §§ 93 und 94 SGB III. Praxis und Unterlagen erläutert die Bundesagentur für Arbeit.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Die Agentur für Arbeit nennt die zentralen Punkte so:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld.
- Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit haben Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
Hinzu kommen die gesetzlichen Voraussetzungen aus § 93 Abs. 2 SGB III: Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung und Darlegung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbstständige Tätigkeit.
Ausnahme bei Behinderung
Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III (Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur) können den Gründungszuschuss nach Angaben der Agentur auch erhalten, wenn der Restanspruch unter 150 Tagen liegt oder kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Was bedeutet „hauptberuflich selbstständig“?
Laut Bundesagentur für Arbeit bedeutet hauptberuflich: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig. Üben Sie weitere Tätigkeiten aus, darf deren zeitlicher Umfang in Summe den der Selbstständigkeit nicht übersteigen.
Ermessensleistung: kein Rechtsanspruch
§ 93 Abs. 1 SGB III formuliert „können … erhalten“. Die Agentur für Arbeit schreibt ausdrücklich: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Vermittlungsfachkraft muss davon überzeugt sein, dass Ihre Selbstständigkeit Erfolgschancen hat und Sie die nötigen Kompetenzen mitbringen.
Wer sein Beschäftigungsverhältnis kündigt, um sich selbstständig zu machen und Arbeitslosengeld zu beziehen, führt die Arbeitslosigkeit in der Regel selbst herbei. Die Agentur weist darauf hin, dass eine Förderung dann meist nicht möglich ist. Klären Sie solche Pläne vorher mit Ihrer Vermittlungsfachkraft — nicht erst nach der Kündigung.
Wer Anspruch hat, braucht belastbare Unterlagen und oft eine strukturierte Vorbereitung. Eine AVGS-Gründungsberatung kann Businessplan und Tragfähigkeit vor dem Antrag klären; den Gutschein beantragen Sie über unser AVGS-Angebot.
Wie hoch ist die Förderung? Phase 1 und Phase 2
Die Unterstützung läuft in zwei Phasen — so stellt es die Bundesagentur für Arbeit dar:
Phase 1
Sechs Monate lang erhalten Sie monatlich die Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung. In dieser Phase sollen Sie den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung nicht allein vom sofortigen Unternehmenserfolg abhängig machen müssen.
Phase 2
Danach können Sie für weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung erhalten. Phase 2 müssen Sie gesondert beantragen und nachweisen, dass Sie weiterhin hauptberuflich selbstständig tätig sind. Ziel: Danach finanzieren Sie den Lebensunterhalt vollständig aus der selbstständigen Tätigkeit.
Die Höhe und Dauer folgen § 94 SGB III in Verbindung mit der Praxis der Agentur; im Zweifel gilt Ihr Bewilligungsbescheid.
Zur Einordnung: Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig ist. Ob und wie das in Ihrer steuerlichen Gesamtsituation wirkt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung — dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Voraussetzungen und Unterlagen
Für den Antrag brauchen Sie typischerweise:
- Nachweis bzw. Klärung des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld (mind. 150 Tage, soweit keine Ausnahme greift)
- Darlegung Ihrer fachlichen und persönlichen Eignung (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise)
- Nachweis der Tragfähigkeit über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Unterlagen zur Geschäftsidee, die die fachkundige Stelle prüft
Die Agentur und die fachkundige Stelle erwarten laut BA-Hinweisen insbesondere:
- Beschreibung des Vorhabens (Businessplan)
- Kapitalbedarf und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
Im Businessplantool können Sie diese Bausteine strukturiert aufbauen — der Soft-Einstieg für den Zahlen- und Konzeptteil, bevor Sie die fachkundige Stelle beauftragen.
Fachkundige Stellungnahme und Tragfähigkeitsbescheinigung
Ohne Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung leistet die Agentur den Gründungszuschuss nicht (§ 93 Abs. 2 SGB III). Die Stellungnahme bescheinigt, dass Ihre Geschäftsidee einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht — so formuliert es die Bundesagentur für Arbeit.
Wer darf die Stellungnahme ausstellen?
§ 93 Abs. 2 SGB III nennt fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Das Wort „insbesondere“ bedeutet: Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Bundesagentur listet auf ihrer Info-Seite als Beispiele außerdem Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatungen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung. Die Auswahl der Stelle treffen Sie; Kosten für die Stellungnahme übernimmt die Agentur für Arbeit nicht.
Die Fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss (Ziffern 93.49 und 93.50) stellen klar: Als weitere fachkundige Stellen kommen etwa steuerberatende und unternehmensberatende Berufe in Betracht, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und -vorbereitung liegt. Die Auswahl trifft die gründende Person. Einzelne Stellen können nur in begründeten Fällen nach individueller Prüfung ausgeschlossen werden — ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich.
Praktisch: Auch Ihr Gründungscoach oder eine auf Gründung spezialisierte Unternehmensberatung kann die Stellungnahme ausstellen, wenn der Schwerpunkt passt. Eine Steuerberatung, die nur Jahresabschlüsse macht, ist dafür typischerweise die falsche Adresse.
Viele Gründerinnen und Gründer lassen die Tragfähigkeit direkt in der Beratung prüfen. Im Rahmen der AVGS-Gründungsberatung begleiten wir Businessplan und Zahlen und können die fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsbescheinigung in der Regel selbst ausstellen. Ohne AVGS läuft die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung als Selbstzahler über die Gründungsberatung für Selbstzahler. Vorteil: Businessplan, Prüfung und Stellungnahme aus einer Hand.
Nutzen Sie den Vordruck der Bundesagentur („Stellungnahme Fachkundige Stelle“) und das Musteranschreiben von der BA-Seite — so vermeiden Sie Formfehler.
So beantragen Sie den Gründungszuschuss
Die Bundesagentur beschreibt den Weg in fünf Schritten:
- Termin vereinbaren. Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft (telefonisch oder online). Dort klären Sie, ob der Gründungszuschuss überhaupt infrage kommt und welche Dokumente nötig sind.
- Dokumente vorbereiten. Stellungnahme der fachkundigen Stelle einholen, Businessplan und Finanzunterlagen fertigstellen.
- Antrag Phase 1 einreichen. Online über das Portal der Agentur für Arbeit; Unterlagen hochladen, bei Bedarf nachreichen.
- Bewilligung Phase 1. Bei positiver Prüfung finden Sie den Bescheid in der Bescheidablage (wenn Sie der Online-Kommunikation zugestimmt haben). Danach beginnt die sechsmonatige Förderung.
- Phase 2 gesondert beantragen. Nach Phase 1 erneut online beantragen und die hauptberufliche Selbstständigkeit nachweisen.
Wichtig für die Reihenfolge: Die Selbstständigkeit soll die Arbeitslosigkeit beenden — und die Förderung knüpft an Aufnahme und Tragfähigkeit. Klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, wann Sie Gewerbe oder Tätigkeit anmelden. Eine zu frühe Festlegung ohne Abstimmung kann den Antrag erschweren; die Agentur berät Sie im Gespräch zum richtigen Zeitpunkt.
Planen Sie von Erstgespräch bis Bescheid realistisch mehrere Wochen ein — unvollständige Unterlagen verlängern die Prüfung.
Häufige Fehler und was bei Ablehnung hilft
Typische Stolpersteine:
- Unvollständige oder oberflächliche Finanzplanung (zu optimistische Umsätze, fehlender Liquiditätsplan)
- Businessplan ohne klare Zielgruppe und Wettbewerb
- Fehlende oder unpassende fachkundige Stelle
- Kündigung des Jobs „auf Verdacht“, bevor die Förderfähigkeit geklärt ist
- Phase 2 vergessen oder zu spät beantragen
Wird der Antrag abgelehnt, fragen Sie nach den Gründen und ob Nachbesserungen möglich sind. Parallel prüfen Sie Alternativen: AVGS-Gründungsberatung, Einstiegsgeld (bei Leistungen der Grundsicherung über das Jobcenter) oder andere Wege aus dem Überblick zu öffentlichen Fördermitteln. Eine Ablehnung beendet nicht zwingend Ihr Vorhaben — oft fehlt nur die Tragfähigkeitsreife.
AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
| Instrument | Wer typischerweise | Was es leistet |
|---|---|---|
| AVGS-Gründungsberatung | ALG I oder Grundsicherung, Idee vorhanden | Kostenübernahme für Coaching/Beratung (Ermessen) |
| Gründungszuschuss | ALG I, Restanspruch ≥ 150 Tage, hauptberuflich | Lebensunterhalt + soziale Absicherung in Phase 1/2 |
| Einstiegsgeld | Leistungen der Grundsicherung (Jobcenter) | Zuschuss zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit |
Sinnvolle Reihenfolge für viele Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit: zuerst Beratung und tragfähigen Businessplan (oft über AVGS), dann Antrag auf Gründungszuschuss mit fachkundiger Stellungnahme. Den AVGS-Weg beschreibt unser Artikel zur AVGS-Gründungsberatung; das Leistungsangebot finden Sie unter AVGS-Gründungsberatung Angebot.
Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?
Suchanfragen wie „Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit“ meinen oft: Kann ich die Förderung bekommen, obwohl ich (noch) angestellt bin oder kein Arbeitslosengeld beziehe? Nach Gesetz und BA-Praxis knüpft der Gründungszuschuss an die Beendigung der Arbeitslosigkeit durch hauptberufliche Selbstständigkeit und an den Arbeitslosengeld-Anspruch (mit der genannten Ausnahme bei Behinderung). Ohne diese Voraussetzungen ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in der Regel nicht der passende Weg.
Für Gründungen außerhalb dieses Rahmens kommen andere Instrumente infrage — von Beratungsförderung bis Krediten. Einen Einstieg bietet unser Überblick zu öffentlichen Fördermitteln. Ob ein bestimmtes Programm zu Ihnen passt, klären Sie mit der jeweiligen Stelle oder Ihrer Beratung.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?
In der Regel Personen mit Arbeitslosengeld-Anspruch, mindestens 150 Tagen Restanspruch bei Aufnahme der Selbstständigkeit, hauptberuflicher Tätigkeit und nachgewiesener Tragfähigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Agentur entscheidet im Ermessen.
Wie viel Geld bekommt man beim Gründungszuschuss?
Phase 1: sechs Monate lang zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. Phase 2: neun Monate lang 300 Euro monatlich, gesondert zu beantragen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?
Es handelt sich um einen Zuschuss zur Sicherung von Lebensunterhalt und sozialer Absicherung, nicht um ein Darlehen. Ob und wann Rückforderungen in Sonderfällen (etwa bei Aufgabe der Selbstständigkeit) greifen, richtet sich nach Ihrem Bescheid und der Rechtslage — klären Sie das bei Bedarf mit der Agentur.
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig ist. Für Ihre persönliche Steuererklärung bleibt die Steuerberatung zuständig.
Kann ich den Gründungszuschuss mehrmals erhalten?
Nach § 93 Abs. 4 SGB III ist die Förderung ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind; von der Frist kann aus besonderen persönlichen Gründen abgesehen werden.
Welche Unterlagen braucht die fachkundige Stelle?
Typischerweise Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise — so die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit.
Gilt der Gründungszuschuss für Gründerteams?
Die Förderung knüpft an die Person, die die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beendet. Ob und wie Teams oder Mitgründerinnen behandelt werden, klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft — pauschale Aussagen ersetzen das Gespräch nicht.
Tipp: Holen Sie zuerst die Tragfähigkeit in Ordnung — mit klarem Businessplan, Kapitalbedarf und Rentabilitätsvorschau — und sprechen Sie parallel die AVGS-Gründungsberatung an. So gehen Sie vorbereitet in Antrag und fachkundige Stellungnahme, statt Unterlagen unter Zeitdruck nachzureichen.
Persönliche Gründungsberatung
Ob gefördert oder selbst finanziert — wir begleiten Sie praxisnah bei Ihrer Gründung.
100 % gefördert
Gründungsberatung kostenfrei über AVGS
Mit einem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten Sie professionelles Existenzgründercoaching — ohne eigene Kosten.
Kostenfrei startenVoraussetzung: AVGS-Berechtigung
Selbstzahler
Individuelle Gründungsberatung
Flexible Begleitung für Businessplan, Finanzierung und Markteintritt — unabhängig von Förderungen, auf Ihre Situation zugeschnitten.
Beratung anfragenUnverbindliches Erstgespräch möglich