🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die notwendigen Anmeldeschritte bei Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt korrekt und fristgerecht durchfΓΌhren.

Bevor Sie Mitarbeiter anmelden kΓΆnnen, benΓΆtigen Sie eine eigene Betriebsnummer, die Sie online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur fΓΌr Arbeit beantragen – seit dem 1. Januar 2024 zusΓ€tzlich unter Angabe der Unternehmensnummer Ihres UnfallversicherungstrΓ€gers. Anschließend halten Sie die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag fest; nach Β§ 2 Nachweisgesetz mΓΌssen Sie diese Angaben schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer je nach Punkt spΓ€testens am ersten, siebten oder 30. Kalendertag aushΓ€ndigen.

Die wichtigsten Anmeldungen

  • Sozialversicherung: Anmeldung bei der Krankenkasse spΓ€testens mit der ersten Lohnabrechnung, in jedem Fall innerhalb von sechs Wochen (Β§ 6 DEÜV). In Risikobranchen wie Bau- oder GaststΓ€ttengewerbe ist zusΓ€tzlich eine Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn nΓΆtig.
  • Berufsgenossenschaft: separate Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung, BeitragshΓΆhe abhΓ€ngig von Branche und Gefahrklasse.
  • Finanzamt: Steuer-ID und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einholen, Lohnsteuer monatlich oder vierteljΓ€hrlich elektronisch anmelden.
  • Minijobs: Anmeldung direkt bei der Minijob-Zentrale statt bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse bestΓ€tigt die Anmeldung mit einer Mitgliedsbescheinigung, die Sie zu Ihren Lohnunterlagen nehmen sollten.

πŸ’‘ Tipp

Legen Sie sich fΓΌr neue Mitarbeiter eine feste Checkliste mit Fristen an – so behalten Sie bei mehreren Neueinstellungen den Überblick ΓΌber Betriebsnummer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.

βœ… Das nehmen Sie mit

  • Ich weiß, wie ich eine Betriebsnummer beantrage.
  • Ich kenne die Fristen fΓΌr die Anmeldung bei der Krankenkasse.
  • Ich weiß, dass die Berufsgenossenschaft separat informiert werden muss.
  • Ich kenne den Sonderfall der Minijob-Anmeldung.