Arbeitgeber-Pflichten: Mitarbeiter einstellen und kündigen
Beim Einstellen neuer Mitarbeiter gibt es Pflichten, die Sie als Arbeitgeber einzuhalten haben. Gesetzliche Bestimmungen haben ebenso Einfluss auf die Entlassung von Beschäftigten.
Ob Sie Mitarbeiter perspektivisch einstellen oder kündigen, setzen Sie sich als Unternehmer vorab mit den wichtigsten Vorschriften rund um das Arbeitsrecht auseinander.
Was Sie beim Einstellen neuer Mitarbeiter beachten müssen
Haben Sie sich nach einem erfolgreichen Recruiting-Prozess für neues Personal entschieden, müssen Sie künftige Beschäftigte anmelden. Das erfolgt sowohl bei der Krankenkasse zur Renten- und Kranken- bzw. Pflegeversicherung als auch bei der Agentur für Arbeit sowie der zuständigen Betriebsgenossenschaft. Eine Anmeldung für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte erfolgt über die Minijobzentrale.
Zu den Arbeitgeber-Pflichten zählt ebenso, dass Sie Ihr Personal für die erbrachten Leistungen entlohnen. Das Brutto-Gehalt ist im Arbeitsvertrag vermerkt. Es setzt sich aus dem vereinbarten Netto-Gehalt, dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer zusammen. Um als Arbeitgeber die Höhe der finanziellen Gesamtbelastung für einzelne Mitarbeiter festzustellen, addieren Sie zu den jeweiligen Brutto-Gehältern den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.
Apropos Sozialversicherung: Auch diese müssen Sie ab dem Einstellen neuer Mitarbeiter anteilig tragen. Beinhaltet sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mithilfe eines Beitragsnachweises melden Sie sich bei der entsprechenden Krankenkasse.
Fachkräfte ausbilden: Mitarbeiter in Ausbildung einstellen
Neues Personal einzustellen, ist der erste Schritt für Ihr Unternehmenswachstum. Es gibt jedoch Gründer und Gründerinnen, denen es schwer fällt, das passende Personal zu akquirieren. Dabei können Maßnahmen zur Fachkräftesicherung innerhalb des eigenen Unternehmens erfolgen.
Als Ausbildungsbetrieb können Sie beispielweise junge Talente unter Berücksichtigung unternehmerischer Schwerpunkte befähigen. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen im Berufsbildungsgesetzt definierten Anforderungen erfüllt. Das bedeutet, Ihr Betrieb ist so aufgestellt, dass die notwendigen Fach- sowie Sozialkompetenzen vermittelt werden können.
Fachkräfte sichern Sie sich außerdem durch Weiterbildungsmaßnahmen für auserwählte Leistungsträger. Fördern Sie den Wissenstransfer auf Grundlage gezielter Unternehmenskommunikation oder externer Workshops.
Kündigung von Mitarbeitern: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber
Sind Sie unzufrieden mit der Leistung eines Mitarbeiters, können Sie nicht ohne Weiteres eine Kündigung aussprechen. Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag genießen den sogenannten Kündigungsschutz. Betriebe, die mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, können gemäß des deutschen Arbeitsrechts unter Nennung folgender Gründe kündigen:
- Betriebsbedingte Kündigung: Eine auf sachlichen Gründen basierende Unternehmerentscheidung führt zum Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers.
- Personenbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer ist aufgrund fachlicher, persönlicher oder gesundheitlicher Motive nicht in der Lage, seine Arbeit auszuführen.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Grundlage ist die Verletzung der Vertragspflicht durch ein fahrlässiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Bevor Sie die Kündigung eines Mitarbeiters in Betracht ziehen, verhalten Sie sich als Arbeitgeber fair und hinterfragen Sie, ob der Mitarbeiter über seine unzureichende Leistung informiert ist. Klärende Gespräche helfen, Erwartungen zu kommunizieren.
TIPP: VEREINBAREN SIE BEIM EINSTELLEN NEUER MITARBEITER EINE VERTRAGLICH FESTGEHALTENE PROBEZEIT VON SECHS MONATEN. DIESE SCHENKT IHNEN – ABER AUCH DEM NEUEN PERSONAL – DIE SICHERHEIT, GEBRAUCH EINER KÜNDIGUNGSFRIST VON ZWEI WOCHEN ZU MACHEN.