🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie die notwendigen Anmeldeschritte bei Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt korrekt und fristgerecht durchführen.

Bevor Sie Mitarbeiter anmelden können, benötigen Sie eine eigene Betriebsnummer, die Sie online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen – seit dem 1. Januar 2024 zusätzlich unter Angabe der Unternehmensnummer Ihres Unfallversicherungsträgers. Anschließend halten Sie die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag fest; nach § 2 Nachweisgesetz müssen Sie diese Angaben schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer je nach Punkt spätestens am ersten, siebten oder 30. Kalendertag aushändigen.

Die wichtigsten Anmeldungen

  • Sozialversicherung: Anmeldung bei der Krankenkasse spätestens mit der ersten Lohnabrechnung, in jedem Fall innerhalb von sechs Wochen (§ 6 DEÜV). In Risikobranchen wie Bau- oder Gaststättengewerbe ist zusätzlich eine Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn nötig.
  • Berufsgenossenschaft: separate Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung, Beitragshöhe abhängig von Branche und Gefahrklasse.
  • Finanzamt: Steuer-ID und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einholen, Lohnsteuer monatlich oder vierteljährlich elektronisch anmelden.
  • Minijobs: Anmeldung direkt bei der Minijob-Zentrale statt bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse bestätigt die Anmeldung mit einer Mitgliedsbescheinigung, die Sie zu Ihren Lohnunterlagen nehmen sollten.

💡 Tipp

Legen Sie sich für neue Mitarbeiter eine feste Checkliste mit Fristen an – so behalten Sie bei mehreren Neueinstellungen den Überblick über Betriebsnummer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich weiß, wie ich eine Betriebsnummer beantrage.
  • Ich kenne die Fristen für die Anmeldung bei der Krankenkasse.
  • Ich weiß, dass die Berufsgenossenschaft separat informiert werden muss.
  • Ich kenne den Sonderfall der Minijob-Anmeldung.