π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie die passende BeschΓ€ftigungsform wΓ€hlen und wissen, was bei Auszubildenden und internationalen Bewerbern zu beachten ist.
Nicht jede Stelle erfordert eine unbefristete Vollzeitstelle. Neben dem klassischen unbefristeten Arbeitsvertrag stehen Ihnen befristete VertrΓ€ge, Minijobs sowie die BeschΓ€ftigung von Werkstudierenden zur VerfΓΌgung. Welche Form passt, hΓ€ngt vom tatsΓ€chlichen Arbeitsaufkommen, der Planungssicherheit und dem Budget Ihres Unternehmens ab. PrΓΌfen Sie zudem, ob ein Tarifvertrag Mindestbedingungen vorschreibt.
Minijob: wichtige Eckdaten
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze fΓΌr einen Minijob bei 603 Euro (7.236 Euro im Jahr) und ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Als Arbeitgeber zahlen Sie unter anderem einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent (5 Prozent in Privathaushalten).
Ausbildung und internationale Bewerber
Als Ausbildungsbetrieb kΓΆnnen Sie junge FachkrΓ€fte selbst ausbilden, sofern Ihr Unternehmen die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes erfΓΌllt. Bewerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz dΓΌrfen aufgrund der FreizΓΌgigkeit ohne gesonderte Arbeitserlaubnis arbeiten. Bei Bewerbern aus Drittstaaten regelt Β§ 4a Aufenthaltsgesetz den Zugang zur ErwerbstΓ€tigkeit β ist die BeschΓ€ftigung beschrΓ€nkt, muss vor Arbeitsaufnahme die Bundesagentur fΓΌr Arbeit nach Β§ 39 Aufenthaltsgesetz zustimmen.
π‘ Tipp
PrΓΌfen Sie den Aufenthaltstitel auslΓ€ndischer Bewerber immer sorgfΓ€ltig vor Vertragsunterschrift β so vermeiden Sie eine unwirksame BeschΓ€ftigung und mΓΆgliche BuΓgelder.
β Das nehmen Sie mit
- Ich kenne die gΓ€ngigen BeschΓ€ftigungsformen und ihre Einsatzbereiche.
- Ich weiΓ, welche Regeln fΓΌr Minijobs gelten.
- Ich kann einschΓ€tzen, wann eine Zustimmung der Bundesagentur fΓΌr Arbeit nΓΆtig ist.