🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie einschätzen, wann Erlaubnisse, notarielle Schritte und die steuerliche Erfassung notwendig sind.

Erlaubnisse und Qualifikationen

Manche Tätigkeiten – etwa bewachende, vermittelnde, gastronomische, gesundheitliche oder handwerkliche Tätigkeiten – dürfen erst nach einer Erlaubnis, Eintragung oder einem Qualifikationsnachweis aufgenommen werden. Prüfen Sie vor Mietvertrag, Ausstattung oder Werbung unter anderem:

  • Ist die Tätigkeit erlaubnispflichtig?
  • Muss eine fachliche Qualifikation nachgewiesen werden?
  • Ist eine Eintragung in ein Berufs- oder Handwerksregister nötig?
  • Darf der geplante Standort so genutzt werden?

Notariat und Register

Kapitalgesellschaften und weitere registerpflichtige Unternehmen benötigen zusätzliche Schritte wie Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Einzahlung der Einlagen und Handelsregisteranmeldung. Prüfen Sie außerdem, ob Angaben zum Transparenzregister erforderlich sind und wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt.

Steuerliche Erfassung

Die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird elektronisch übermittelt. Bereiten Sie dafür Tätigkeit, Rechtsform, erwartete Umsätze, Bankverbindung, umsatzsteuerliche Angaben und gegebenenfalls Beschäftigte vor.

💡 Tipp

Treffen Sie steuerliche Wahlrechte nicht vorschnell wegen eines vermeintlich einfachen Starts – lassen Sie Folgen für Rechnungen, Vorsteuer und Buchführung vorab von einer Steuerberatung prüfen.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich weiß, wie ich prüfe, ob meine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.
  • Ich kenne die zusätzlichen Schritte bei registerpflichtigen Gesellschaften.
  • Ich weiß, welche Angaben für die steuerliche Erfassung vorbereitet werden müssen.