AVGS-Gründungsberatung: kostenfreie Unterstützung für Ihre Existenzgründung

Der Schritt in die Selbstständigkeit fällt aus der Arbeitslosigkeit heraus oft schwerer als aus einer festen Anstellung. Die Geschäftsidee steht bereits, doch der Businessplan bleibt unfertig, die Umsatzannahmen wirken wacklig, und die Agentur für Arbeit erwartet belastbare Unterlagen. Genau hier greift ein Förderinstrument, das viele angehende Gründerinnen und Gründer nicht auf dem Schirm haben.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — kurz AVGS — bezahlt eine professionelle Gründungsberatung, ohne dass Sie eigenes Geld aufwenden. Sie erhalten den AVGS Gutschein von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und lösen ihn bei einem zugelassenen Träger ein. Dieser rechnet die Kosten für die Beratung direkt mit der Behörde ab.

Dieser Beitrag erklärt, wer den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten kann, wie die Beantragung abläuft, was im Coaching konkret passiert und wo die Grenzen dieser Förderung liegen. Außerdem grenzen wir den AVGS vom Gründungszuschuss und vom Einstiegsgeld ab — drei Instrumente, die regelmäßig verwechselt werden.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der AVGS ist eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Das Gesetz nennt in Absatz 1 fünf Förderziele — und Nummer 4 lautet ausdrücklich „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit”. Die Gründung ist also kein Sonderfall, sondern ein gesetzlich vorgesehener Zweck dieser Förderung.

Ausgegeben wird der Gutschein von Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Fallmanager. Zuständig ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter: die Arbeitsagentur, wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, das Jobcenter, wenn Sie Bürgergeld erhalten.

Auf dem Gutschein steht laut Bundesagentur für Arbeit, welches Ziel die Maßnahme hat, wie lange sie höchstens dauern darf, wie lange der AVGS gültig ist und in welcher Region Sie teilnehmen dürfen. Diese regionale Beschränkung übersehen viele — prüfen Sie sie, bevor Sie sich auf einen Anbieter festlegen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gutschein und Geld: Der AVGS ist keine Auszahlung an Sie. Er ist eine Zusage der Kostenübernahme gegenüber einem zertifizierten Träger, der die Beratung durchführt.

Was kostet eine AVGS-Gründungsberatung?

Für Sie kostet sie nichts. Das ist der zentrale Punkt und der Grund, warum sich der Aufwand der Beantragung lohnt.

Rechtlich umfasst die Förderung „die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme” (§ 45 Abs. 1 SGB III). Der Träger stellt seine Leistung deshalb nicht Ihnen, sondern der Arbeitsagentur beziehungsweise dem Jobcenter in Rechnung. Es gibt keine Eigenbeteiligung, keinen Selbstbehalt und keine Vorkasse.

Wenn ein Anbieter von Ihnen eine Zuzahlung verlangt, sollten Sie nachfragen — bei einer über den AVGS abgerechneten Maßnahme sind zusätzliche Kosten für die Beratung nicht vorgesehen. Was als angemessen gilt, ist ebenfalls geregelt: Die Bundesagentur ermittelt alle zwei Jahre durchschnittliche Kostensätze, an denen sich die Zulassung einer Maßnahme orientiert (§ 179 Abs. 2 SGB III).

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Nach § 45 Abs. 1 SGB III kommen drei Gruppen in Betracht: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Für die Gründungsberatung sind vor allem die beiden letzten relevant:

  • Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, etwa nach einer Kündigung während der noch laufenden Beschäftigung, sofern sie sich arbeitssuchend gemeldet haben

Hinzu kommt eine inhaltliche Bedingung: Die Selbstständigkeit muss ein plausibler Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Sie brauchen also eine erkennbare Gründungsidee. Ein vollständiger Businessplan wird nicht vorausgesetzt — dessen Erstellung ist ja gerade Gegenstand der Beratung.

Kein Rechtsanspruch: was das praktisch bedeutet

Hier weichen wir bewusst von der Darstellung vieler Anbieter ab — und stützen uns auf die Behörde selbst. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt zum AVGS: „Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.”

Das Gesetz bestätigt das. § 45 Abs. 1 SGB III formuliert „können gefördert werden”, und Absatz 5 bestimmt, dass die Agentur für Arbeit ihre Entscheidung von Ihrer Eignung, Ihren persönlichen Verhältnissen und der örtlichen Verfügbarkeit von Angeboten abhängig machen soll.

Einen echten Rechtsanspruch gibt es nur in einem anderen Fall: Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt ist, hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III). Für die Gründungsberatung gilt dieser Anspruch nicht.

Praktisch heißt das: Zwei Personen in ähnlicher Lage können unterschiedliche Antworten erhalten. Ausschlaggebend ist, wie überzeugend Sie darlegen, dass die Beratung Ihre Eingliederung voranbringt. Werben Anbieter mit Formulierungen wie „Ihnen steht der Gutschein zu”, ist das verkürzt.

Für wen ist ein AVGS-Gründungscoaching sinnvoll?

Besonders hilfreich ist ein AVGS Gründercoaching für Existenzgründer, die fachlich etwas können, aber beim Kaufmännischen unsicher sind. Die Handwerkerin mit zwanzig Jahren Berufserfahrung beherrscht ihr Gewerk — Deckungsbeitragsrechnung und Liquiditätsplanung gehörten nie dazu.

Ebenfalls sinnvoll ist eine strukturierte Begleitung, wenn Sie den Gründungszuschuss anstreben. Dann müssen Sie die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens nachweisen und einen fertigen Businessplan vorlegen, der einer fachkundigen Prüfung standhält. Wer diesen Weg allein geht, unterschätzt regelmäßig den Zahlenteil.

Wer ein eigenes Unternehmen aufbauen will und die Grundlagen bereits sicher beherrscht, holt sich das Gründercoaching dagegen eher punktuell zu einzelnen Fragen. Auch das ist möglich — Sie müssen den Gutschein nicht für ein Rundum-Programm einsetzen.

AVGS beantragen: so gehen Sie vor

Die Beantragung des AVGS ist formlos möglich — Sie brauchen kein besonderes Antragsformular. Der Ablauf folgt der Darstellung der Bundesagentur für Arbeit:

  1. Termin vereinbaren. Bitten Sie Ihre Vermittlungsfachkraft um ein Gespräch zum Thema Existenzgründung.
  2. Gespräch vorbereiten. Legen Sie dar, welche Gründungsidee Sie verfolgen und warum Sie fachliche Begleitung brauchen.
  3. Gutschein beantragen. Sprechen Sie den AVGS für eine Gründungsberatung konkret an. Zunächst prüft die Behörde, ob sie selbst eine passende Maßnahme anbietet; erst wenn das nicht der Fall ist, kommt der Gutschein in Frage.
  4. Träger auswählen. Sie wählen den Maßnahmeträger selbst — die Arbeitsagentur schreibt ihn Ihnen nicht vor. Er muss zu Ziel, Inhalt, Frist und Region Ihres Gutscheins passen.
  5. Bestätigung einholen. Der Träger prüft die Vorgaben des AVGS und sichert Ihnen die Teilnahme schriftlich zu.
  6. Zurück zur Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob die Maßnahme Ihnen beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen erfüllt sind.
  7. Bewilligungsbescheid. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Bescheid; der Träger wird ebenfalls informiert und die Beratung kann beginnen.

Dass nach der Trägerwahl noch eine zweite Prüfung folgt, überrascht viele. Rechnen Sie diese Schleife in Ihren Zeitplan ein.

Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig ist, richtet sich allein danach, welche Stelle Ihre Leistungen zahlt. Ob Sie den AVGS bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter beantragen, ändert am Ablauf nichts.

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel drei Monate ab Ausstellung; die konkrete Frist legt Ihre Vermittlungsfachkraft fest und vermerkt sie auf dem Gutschein. Entscheidend ist: Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist beginnen, nicht enden.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld achtet die Behörde darauf, dass die Befristung nicht über Ihren Leistungsanspruch hinausreicht. Läuft die Frist ab, ohne dass die Beratung begonnen hat, kann ein neuer Gutschein ausgestellt werden — allerdings erst nach erneuter Prüfung.

Diese Unterlagen nehmen Sie ins Gespräch mit

  • Eine kurze schriftliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee, ein bis zwei Seiten genügen
  • Ihren Lebenslauf mit den fachlichen Qualifikationen, die zur Idee passen
  • Eine erste, grobe Einschätzung von Kapitalbedarf und Zielgruppe
  • Konkrete Fragen, bei denen Sie Unterstützung benötigen

Diese Vorbereitung wirkt doppelt: Sie stärkt Ihre Argumentation und verkürzt später die Anlaufzeit im Coaching.

Wenn der AVGS abgelehnt wird

Eine Ablehnung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist kein Endpunkt. Fragen Sie zunächst nach der Begründung — häufig fehlt es nur an einer nachvollziehbaren Darstellung der Gründungsidee. Arbeiten Sie diesen Punkt nach und stellen Sie den Antrag für den AVGS erneut.

Führt das nicht weiter, prüfen Sie Alternativen: Die Industrie- und Handelskammern bieten Erstberatungen an, viele Bundesländer fördern Gründungsberatung über eigene Programme, und einige Kommunen betreiben Gründungszentren. Auch die Beantragung von Fördermitteln aus Landesprogrammen kann ein Weg sein.

Was passiert in der Gründungsberatung?

Der Umfang richtet sich nach dem bewilligten Gutschein, die Themen folgen jedoch einem wiederkehrenden Muster:

BausteinInhalt
GeschäftsideeTragfähigkeit prüfen, Angebot schärfen, Alleinstellung herausarbeiten
Markt und ZielgruppeWettbewerb einschätzen, Kundennutzen präzisieren
BusinessplanStruktur und Text des Businessplans erarbeiten, Argumentation aufbauen
ZahlenteilUmsatzannahmen, Kostenstruktur, Kapitalbedarf, Liquidität
FormalitätenRechtsform, Anmeldungen, Versicherungen, Steuern
MarkteintrittPreisgestaltung, erste Kundengewinnung, Marketing

Den Businessplan schreibt die Beratung nicht für Sie — sie befähigt Sie, einen tragfähigen Businessplan zu erstellen und zu verteidigen. Das ist entscheidend, denn im Gespräch mit Arbeitsagentur, Bank oder Förderstelle müssen Sie die Zahlen erklären können.

Das Gründungscoaching findet als individuelle Beratung oder in Kleingruppen statt; § 45 Abs. 2 SGB III lässt beides zu. Ein Einzelcoaching ist meist stärker auf Ihre Branche zugeschnitten. Für die Dauer gilt eine Grenze: Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse in einer solchen Maßnahme darf acht Wochen nicht überschreiten.

Reine Online-Coachings sind möglich — Voraussetzung ist, dass die Zulassung des Trägers dieses Format abdeckt. Klären Sie das vor der Anmeldung, denn die Maßnahme selbst muss zugelassen sein, wenn sie über einen Gutschein in Anspruch genommen wird.

Gut geführte Coachings arbeiten strukturiert: klare Etappen, verabredete Hausaufgaben, am Ende ein vorzeigbares Ergebnis. Fehlt diese Struktur, verliert sich die Beratung in allgemeinen Gesprächen.

Einen passenden AVGS-Coach finden

Anbieten darf die Maßnahme nur ein Träger, der nach § 179 SGB III in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Über die Zulassung entscheiden Zertifizierungsstellen, die selbst von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind; erteilt wird sie für höchstens fünf Jahre.

Diese Zulassung ist Pflicht, aber kein Qualitätsurteil — sie sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter etwas von Gründung versteht. Achten Sie deshalb auf drei weitere Punkte:

  • Spezialisierung. Viele zertifizierte Coaches kommen aus der Bewerbungsberatung. Fragen Sie nach Referenzen aus der Existenzgründung und nach Ihrer Branche.
  • Erstgespräch. Ein seriöser AVGS Coach führt ein kostenfreies Kennenlerngespräch, bevor irgendetwas angemeldet wird. Sie müssen den Gutschein dafür noch nicht besitzen.
  • Inhaltliche Zusagen. Lassen Sie sich sagen, welche Themen bearbeitet werden und in welcher Form Sie am Ende Unterlagen in der Hand halten.

AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld im Vergleich

Die drei Instrumente werden häufig durcheinandergebracht, obwohl sie völlig unterschiedliche Zwecke haben:

AVGSGründungszuschussEinstiegsgeld
Was wird gefördertBeratung und CoachingLebensunterhalt und soziale SicherungÜberwindung der Hilfebedürftigkeit
LeistungsformGutschein an einen TrägerGeldzahlung an SieGeldzahlung an Sie
Für wenArbeitslose und BedrohteBezieher von ALG IBezieher von Bürgergeld
ZuständigArbeitsagentur oder JobcenterAgentur für ArbeitJobcenter
Rechtsgrundlage§ 45 SGB III§ 93 SGB III§ 16b SGB II
Rechtsanspruchneinneinnein

Beim Gründungszuschuss sind die Hürden konkreter gefasst. § 93 Abs. 2 SGB III verlangt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Außerdem müssen Sie die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen und Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen. Die Details klärt unser Beitrag zum Gründungszuschuss beantragen.

Ein Punkt, der oft untergeht: Wurde bereits einmal die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem SGB III gefördert, ist eine erneute Förderung für 24 Monate ausgeschlossen (§ 93 Abs. 4 SGB III).

Das Einstiegsgeld wird für höchstens 24 Monate geleistet. Seine Höhe soll sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft richten (§ 16b Abs. 2 SGB II).

Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?

Hier hält sich ein Irrglaube besonders hartnäckig: dass nur die IHK oder eine Kammer die Stellungnahme zur Tragfähigkeit ausstellen darf. Das ist nicht der Fall.

§ 93 Abs. 2 SGB III nennt „insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute”. Das Wort „insbesondere” ist entscheidend, und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur werden noch deutlicher: Die Aufzählung „ist nicht abschließend. Als weitere fachkundige Stellen kommen beispielsweise steuerberatende und unternehmensberatende Berufe in Betracht, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und -vorbereitung ausgerichtet ist.”

Für Sie heißt das: Ihr Gründungsberater, Ihre Unternehmensberatung oder Ihre Steuerberatung kann die Stellungnahme in der Regel selbst ausstellen — auch der Coach, der Sie im AVGS-Coaching begleitet hat. Auch lokale Gründungsinitiativen und Gründungszentren nennt die Behörde ausdrücklich. Die Auswahl der fachkundigen Stelle treffen Sie, nicht die Arbeitsagentur.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens muss der Tätigkeitsschwerpunkt der Stelle wirklich auf Gründungsberatung liegen — eine Steuerberatung, die nur Jahresabschlüsse macht, ist keine passende Wahl. Zweitens kann die Agentur für Arbeit „in begründeten Fällen” eine einzelne Stelle von der Begutachtung ausschließen; das setzt aber eine individuelle Prüfung voraus, denn „ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich”.

In der Praxis führt genau das gelegentlich dazu, dass eine Vermittlungsfachkraft die Stellungnahme von jemand anderem als dem eigenen Coach sehen möchte — vereinzelt auch ausdrücklich von der IHK. Das ist der Ausnahmefall und nicht die Regel. Fragen Sie deshalb früh nach, ob Ihre Agentur eine solche Erwartung hat, und klären Sie mit Ihrem Träger, ob er die Stellungnahme selbst erstellt oder mit anderen fachkundigen Stellen zusammenarbeitet.

Die sinnvolle Reihenfolge

Hier liegt der praktische Kern: Die Instrumente konkurrieren nicht, sie bauen aufeinander auf.

Nehmen Sie zuerst das Gründercoaching in Anspruch und nutzen Sie die Beratung, um Businessplan und Finanzplan zu erarbeiten. Mit diesen Unterlagen gehen Sie anschließend in den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld — deutlich besser vorbereitet als ohne Begleitung.

Der Zeitpunkt ist dabei kein Detail. Weil der Gründungszuschuss einen Restanspruch von 150 Tagen bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verlangt, entscheidet der Start Ihrer Tätigkeit darüber, ob die Förderung noch möglich ist. Klären Sie den geplanten Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung deshalb vorab mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Grenzen der AVGS-Gründungsberatung

Damit die Erwartung stimmt, gehören auch die Grenzen benannt. Weniger geeignet ist die Förderung, wenn:

  • Sie nicht arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind — dann kommen Sie für den Gutschein nicht in Frage
  • Sie Kapital statt Beratung brauchen. Der AVGS finanziert keine Investitionen, keine Maschinen und keine Warenlager
  • Ihr Vorhaben bereits läuft und Sie laufende betriebswirtschaftliche Betreuung suchen
  • Sie eine fertige Ausarbeitung erwarten. Die Beratung begleitet Ihre Arbeit, sie ersetzt sie nicht
  • Ihre Geschäftsidee noch völlig unbestimmt ist. Eine erste Richtung sollte stehen — etwa nach der Arbeit am Finden einer Geschäftsidee

Ein Gutschein allein macht niemanden erfolgreich. Er verschafft Ihnen fachliche Begleitung — die Arbeit am eigenen Unternehmen bleibt Ihre.

Fazit: gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Der AVGS ist kein Geldgeschenk, sondern ein Werkzeug. Wer ihn nutzt, verschafft sich etwas, das vielen Existenzgründern schmerzlich fehlt: eine fachliche Begleitung bei der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, finanziert aus Mitteln der Arbeitsförderung.

Der Nutzen entsteht dabei nicht durch den Gutschein, sondern durch die Arbeit, die Sie damit leisten. Am Ende eines guten Coachings halten Sie die Grundlage eines fundierten Businessplans in der Hand, kennen Ihre Zahlen und können sie vertreten. Das ist die beste Voraussetzung, um erfolgreich zu gründen — und um den Sprung in die Selbstständigkeit nicht dem Zufall zu überlassen.

Sprechen Sie das Thema früh an. Je mehr Zeit zwischen dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur und Ihrem geplanten Start liegt, desto gelassener können Sie erfolgreich in die Selbstständigkeit starten.

Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Muss ich den AVGS Gutschein bereits haben, um einen Termin zu bekommen?
Nein. Ein Erstgespräch beim Träger ist ohne Gutschein möglich und in der Regel kostenfrei. Die Maßnahme startet erst nach der Bewilligung des AVGS.

Wer darf AVGS Coaching anbieten?
Nur Träger mit einer Zulassung nach § 179 SGB III in Verbindung mit der AZAV. Den Anbieter wählen Sie frei, er muss aber zu Ziel, Frist und Region Ihres Gutscheins passen.

Kann ich den AVGS für ein Online-Coaching einlösen?
Ja, sofern die Zulassung des Trägers dieses Format abdeckt. Fragen Sie das vor der Anmeldung ab.

Lässt sich der AVGS mit dem Gründungszuschuss kombinieren?
Ja. Sie fördern unterschiedliche Dinge — Beratung einerseits, Lebensunterhalt andererseits. Das AVGS Gründercoaching ist eine gute Vorbereitung auf den Antrag für den Gründungszuschuss.

Hilft die AVGS-Gründungsberatung beim Businessplan?
Ja, das ist häufig ihr Schwerpunkt. Sie erarbeiten Struktur, Text und Zahlen des Businessplans gemeinsam, verfassen den Plan aber selbst.

Wie lange ist der AVGS gültig?
In der Regel drei Monate ab Ausstellung; die genaue Frist steht auf dem Gutschein. Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist beginnen.

Was verdient ein AVGS Coach?
Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und darf pauschaliert werden (§ 45 Abs. 6 SGB III). Abgerechnet wird mit der Arbeitsagentur — für Sie bleibt die Beratung kostenfrei.

Tipp: Sprechen Sie das Thema früh bei Ihrer Vermittlungsfachkraft an und führen Sie parallel ein kostenfreies Erstgespräch bei einem zugelassenen Träger — dafür brauchen Sie den Gutschein noch nicht. Über die Gründungsberatung unseres Partners karriere.haus erreichen Sie zugelassene Coaches in Ihrer Nähe oder digital per Online-Coaching.

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