🎯 Lernziel
Am Ende dieser Lektion können Sie die fünf grundlegenden Fördermittelarten benennen und voneinander unterscheiden.
Für eine Existenzgründung kommen vor allem fünf Instrumente infrage: Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften, Beteiligungskapital und Gutscheine. Jedes Instrument funktioniert anders und passt zu unterschiedlichen Zwecken.
Ein Zuschuss unterstützt einen festgelegten Zweck, etwa den Lebensunterhalt in der Startphase oder Beratungskosten. Bei zweckgemäßer Verwendung muss er meist nicht zurückgezahlt werden – „nicht rückzahlbar“ bedeutet aber nicht „frei verfügbar“. Bekannte Beispiele sind der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit und das EXIST-Gründungsstipendium für wissensbasierte Vorhaben.
Ein Förderkredit ist ein Darlehen mit besonderen Konditionen, etwa Zinsvorteilen oder tilgungsfreien Jahren. KfW-Kredite werden in der Regel über eine Bank oder Sparkasse beantragt, nicht direkt bei der KfW. Fehlen Sicherheiten, kann eine Bürgschaft den Kreditzugang erleichtern. Beteiligungskapital stärkt dagegen die Eigenkapitalbasis, da sich ein Kapitalgeber am Unternehmen beteiligt und Chancen sowie Risiken mitträgt.
Ein Gutschein zahlt kein Startkapital aus, sondern ermöglicht eine bestimmte Leistung, etwa ein Coaching über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Er gehört daher in eine andere Kategorie als ein Zuschuss für Investitionen oder Lebensunterhalt.
💡 Tipp
Fragen Sie sich bei jedem Programm zuerst: Muss ich das Geld zurückzahlen oder nicht? So ordnen Sie ein Angebot schnell der richtigen Kategorie zu.
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Das nächste Kapitel ist auch ohne Anmeldung frei.