🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen UG und GmbH bei Kapital, Haftung und Aufwand benennen.

UG und GmbH sind beides Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, nicht die Gesellschafter privat. Beide benötigen einen Gesellschaftsvertrag, notarielle Mitwirkung und die Eintragung ins Handelsregister.

Die UG kann mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro gegründet werden, muss dafür aber nach § 5a GmbHG eine gesetzliche Rücklage bilden. Die GmbH verlangt ein Stammkapital von 25.000 Euro nach § 5 GmbHG und ist bei Banken und Geschäftspartnern häufig bekannter.

Vorsicht bei der Kapitalfrage

Ein niedriges Stammkapital bei der UG darf nicht mit geringem tatsächlichen Finanzbedarf verwechselt werden. Waren, Technik, Miete und die Zeit bis zu den ersten Einnahmen müssen trotzdem finanziert werden – unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Persönliche Bürgschaften, Pflichtverletzungen der Geschäftsführung oder Handlungen vor der Registereintragung können auch bei UG und GmbH zu persönlichen Haftungsfolgen führen.

💡 Tipp

Prüfen Sie drei Zahlen: den tatsächlichen Kapitalbedarf bis zum ersten stabilen Umsatz, Ihre verfügbare Einlage und einen finanziellen Puffer für Verzögerungen.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich kenne die Kapitalanforderungen von UG und GmbH.
  • Ich weiß, dass die Haftungsbeschränkung nicht jeden Anspruch ausschließt.
  • Ich kann einschätzen, welche Variante besser zu meinem Kapitalbedarf passt.