Unternehmensform finden – die richtige Rechtsform für Ihre Gründung
Spätestens wenn es an die Umsetzung der Geschäftsidee geht und die Gründung konkret wird, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Damit Sie eine geeignete Unternehmensform finden, sollten Sie einige Aspekte beachten und genau überlegen, wie Sie sich Ihr Startup vorstellen. Im Nachhinein die Rechtsform zu wechseln, erweist sich als sehr schwierig.
Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform legt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens fest und hat zudem finanzielle, persönliche und steuerliche Folgen. Mit der Wahl der Unternehmensform wird die Art der Selbstständigkeit festgelegt und geklärt, wie die Haftung, Struktur, Zuständigkeiten und Organe innerhalb der Struktur definiert sind. Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich dabei mal mehr und mal weniger stark voneinander. Grob unterteilt werden kann in drei große Unternehmensformen, die dann noch einmal stärkere differenziert werden können.
- Einzelunternehmen wie eingetragener Kaufmann, Freiberufler oder Kleinunternehmer
- Personengesellschaft wie GbR, OHG oder KG
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG
Daneben gibt es noch Mischformen wie eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, auch KGaA genannt, oder die GmbH & Co.KG.
Unterschiede zwischen den Unternehmensformen
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften müssen Gründer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Ihrem persönlichen Vermögen haften. Macht das Unternehmen Schulden, müssen diese zur Not auch von Ihrem privaten Konto bezahlt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft beschränkt sich die Haftung auf die jeweilige Höhe der Einlage der Gesellschafter.
Ein weiterer Unterschied liegt im Aufwand der Gründung. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, benötigen Sie ein Mindestkapital. Für eine GmbH beläuft sich das Mindestkapital auf 25.000 Euro. Zudem muss die Gründung von einem Notar beglaubigt werden und später sind regelmäßige Bilanzen Pflicht. Beachten Sie, dass Sie bei einer Kapitalgesellschaft als Gründer nicht automatisch auch die Geschäftsführung innehaben. Bei einer Personengesellschaft und einem Einzelunternehmen sieht das anders auch. Auch das Mindestkapital entfällt.
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist für alle die richtige Wahl, die erstmal klein anfangen möchten, hauptsächlich alleine arbeiten wollen und bei den kein zu großes Haftungsrisiko besteht. Wie der Name schon sagt, gibt es hier nur eine Gründerperson.
Eingetragener Kaufmann (E. K.) nach dem Handelsgesetzbuch
Wer am liebsten für sich alleine arbeitet, für den kommt der eingetragene Kaufmann in Frage. Bei dieser Rechtsform ist eine Eintragung im Handelsregister nach §29 HGB verpflichtend.
Der eingetragene Kaufmann im Überblick:
- Anzahl der Gründer: eine natürliche Person
- Stammkapital: nicht gesetzlich festgelegt
- Haftung: unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
- Gründungsprozess: kostengünstig, unkompliziert und schnell möglich
- Steuern: Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer
Kleinunternehmer oder Freiberufler
Unternehmen, die klein und überschaubar bleiben wollen und nicht direkt von Beginn als eine GmbH oder AG firmieren wollen, sind mit den Rechtsformen Kleinunternehmer oder Freiberufler gut beraten. Auch eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig. Um zu gründen, braucht es lediglich eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Eine Anmeldung
bei dem Gewerbeamt für ein Kleingewerbe oder bei der jeweiligen Standeskammer für Freiberufler können optional auch vorgenommen werden, um den Titel offiziell tragen zu dürfen. Beispiele für Freie Berufe sind beratende Ingenieure oder auch Ärzte, Apotheker und Notare.
Das Kleinunternehmen und Freiberufler im Überblick:
- Anzahl der Gründer: eine natürliche Person
- Stammkapital: nicht gesetzlich festgelegt
- Haftung: unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
- Gründungsprozess:
- für Kleinunternehmer: Anmeldung beim Finanzamt, ggf. Anmeldung bei IHK, HWK oder Berufsgenossenschaft
- für Freiberufler: Anmeldung beim Finanzamt, ggf. Anmeldung bei Standeskammer, Berufsgenossenschaft, Versorgungswerk, Künstlersozialkasse
- Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer bei mehr als 17.500 Euro Umsatz vor Steuern im letzten Jahr und der Aussicht auf mehr als 50.000 Euro Umsatz im nächsten Jahr
Die Personengesellschaft
Personengesellschaften bestehen im Gegensatz zum Einzelunternehmen aus mindestens zwei Gründern.Haben Sie Ihre Geschäftsidee mit einer bekannten Person entwickelt oder kennen jemanden, der gut zu Ihrer Gründungsstrategie passt, dann ist eine Personengesellschaft eine mögliche Unternehmensform für Sie. Die Personengesellschaft gibt es in den folgenden Formen:
GbR oder auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt als unkomplizierte Personengesellschaft. Dabei schließen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammen. Der gemeinsame Zweck muss dabei nicht unbedingt wirtschaftlicher Natur sein, jedoch muss er im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein. Sinn macht eine GbR beispielsweise für Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis eröffnen wollen, oder auch Anwälte, die eine gemeinsame Kanzlei anstreben. Der Gründungsprozess ist ebenso wie bei dem Einzelunternehmen nicht sehr aufwendig.
Die GbR im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens zwei natürliche oder juristische Personen
- Stammkapital: nicht gesetzlich festgelegt
- Haftung: nach außen hin haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen als Gesamtschuldner, im Gesellschaftsvertrag kann die Haftung jedoch auch anders festgelegt werden
- Gründungsprozess: kostengünstig und unkompliziert mit einer Anmeldung beim Finanzamt und ggf. bei der Berufsgenossenschaft oder IHK, formloser Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (außer bei Land- und Forstwirten, Freiberuflern), Einkommensteuer bei natürlichen Personen, Körperschaftsteuer bei juristischen Personen
OHG oder auch Offene Handelsgesellschaft
Möchten Sie und Ihr Geschäftspartner sich zum kaufmännischen Zweck zusammenschließen, funktioniert das mit einer GbR nicht. Rechtlich kommt dann eine Offene Handelsgesellschaft in Frage, die ein Handelsgewerbe unterstützt. Auch hier schließen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammen.
Die OHG im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens zwei natürliche oder juristische Personen
- Stammkapital: nicht gesetzlich festgelegt
- Haftung: nach außen hin haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen als Gesamtschuldner, im Gesellschaftsvertrag kann die Haftung jedoch auch anders festgelegt werden
- Gründungsprozess: Eintragung im Handelsregister und Gewerbeanmeldung, formloser Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer bei natürlichen Personen, Körperschaftsteuer bei juristischen Personen
KG oder auch Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft wird heute nur noch selten gewählt, bringt jedoch einige Vorteile bei der Haftungsbeschränkung mit sich. Die Besonderheit bei der KG liegt in den Gründerpersonen und Gesellschaftern. Ähnlich wie bei den anderen Personengesellschaften braucht es auch hier mindestens zwei juristische oder natürliche Personen, die als Komplementäre dienen und unbegrenzt haften. Dazu kommt der Kommanditist, ein stiller Kapitalgeber, der nur mit seiner festgelegten Haftungssumme haftet. Ansonsten verhält sich die KG ebenso wie die OHG.
Die KG im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens zwei natürliche oder juristische Personen (ein Komplementär und ein Kommanditist)
- Stammkapital: nicht gesetzlich festgelegt
- Haftung: Komplementäre haften uneingeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen, der Kommanditist haftet nach außen mit der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Haftungssumme.
- Gründungsprozess: Eintragung im Handelsregister und Gewerbeanmeldung, formloser Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer bei natürlichen Personen, Körperschaftsteuer bei juristischen Personen
Die Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften bieten den Vorteil, dass die Haftung beschränkt werden kann. Gleichzeitig ist der Gründungsprozess bei dieser Rechtsform um einiges aufwendiger und kostenintensiver. Wer ein großes Unternehmen bei gleichzeitig minimierten Haftungsrisiken gründen möchte, ist mit einer der folgenden Kapitalgesellschaften gut beraten:
GmbH oder auch Gesellschaft mit beschränktem Recht
Nach wie vor genießt die GmbH in Deutschland eine Art Sonderstatus und wird von vielen als die “beste” Unternehmensform angesehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wie der Name es bereits vermuten lässt, wird die Haftung hier beschränkt, zudem kann die Gesellschaft auch von einer einzigen natürlichen Person gegründet werden und Gründer müssen sich kein Team zur Gründung suchen. Warum Sie trotzdem gründlich über eine GmbH nachdenken sollten? Die Gründung ist kostenintensiv und aufwendig. Diese Unternehmensform ist nicht für Ärzte, Notare oder Apotheker geeignet.
Die GmbH im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens eine natürlich Person, hinzu können mehrere natürliche oder juristische Personen kommen
- Stammkapital: 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss
- Haftung: ist auf das eingelegte Stammkapital und anderes Geschäftsvermögen beschränkt, der Gründer haftet je nach Festlegung im Gesellschaftsvertrag nicht mit seinem Privatvermögen
- Gründungsprozess: zu Beginn muss während einer Gesellschafterversammlung ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden, mindestens 12.500 Euro müssen als Stammkapital eingezahlt werden, bei einer Sachgründung müssen entsprechende Gegenstände eingebracht werden, Eintrag ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung und ggf. Anmeldung bei IHK oder HWK
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und bei Gewinnausschüttungen Kapitalertragsteuer
UG (haftungsbeschränkt) oder auch Unternehmensgesellschaft
Eine UG ähnelt in vielen Dingen der GmbH – mit dem entscheidenden Vorteil, dass eine viel geringere Menge an Stammkapital bei der Gründung aufgebracht werden muss. Um genau zu sein, kann eine Unternehmensgesellschaft bereits mit einem Euro gegründet werden. Sie wird deswegen umgangssprachlich auch gerne Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Auch wenn der Gründungsprozess ähnlich bürokratisch wie bei einer GmbH ist, ist diese Rechtsform gerade bei jungen Gründern sehr beliebt.
Die UG (haftungsbeschränkt) im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens eine natürlich Person, hinzu können mehrere natürliche oder juristische Personen kommen
- Stammkapital: mindestens 1 Euro, höchstens 24.999 Euro mit der Pflicht über die Zeit 25.000 Euro anzusparen
- Haftung: ist auf das eingelegte Stammkapital und anderes Geschäftsvermögen beschränkt, der Gründer haftet je nach Festlegung im Gesellschaftsvertrag nicht mit seinem Privatvermögen
- Gründungsprozess: zu Beginn muss während einer Gesellschafterversammlung ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden, mindestens 1 Euro muss als Stammkapital eingezahlt werden, eine Sachgründung ist nicht möglich, Eintrag ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung und ggf. IHK oder HWK
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und bei Gewinnausschüttungen Kapitalertragsteuer
AG oder auch Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft gehört zu den kompliziertesten Rechtsformen, wenn es um den Gründungsprozess geht. Dieser ist sehr formell und finanzintensiv. Lohnen kann sich die AG bei allen Gewerben und Freiberuflern (außer Ärzten, Apothekern und Notaren), die viel Eigenkapital benötigen und deren erwirtschaftetes Ergebnis für viele Menschen interessant sein kann. Denn die Geschäftsanteile werden in Form von Aktien ausgegeben. Zur Gründung benötigt man neben mindestens einem Aktionär weitere Organe wie den Aufsichtsrat und einen Vorstand.
Die AG im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens eine natürliche Person als Aktionär und drei weitere natürliche Personen als Aufsichtsrat, weitere natürliche oder juristische Personen sind möglich
- Stammkapital: 12.500 Euro Bareinlage oder mindestens 50.000 Euro Grundkapital angelegt in börsennotierten oder außerbörslich gehandelten Aktien
- Haftung: ist auf Gesellschaftsvermögen festgelegt
- Gründungsprozess: formeller Gesellschaftsvertrag, Eintrag in das Handelsregister, Gewerbeanmeldung, ggf. Anmeldung bei IHK oder HWK
- Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und bei Gewinnausschüttungen Kapitalertragsteuer
Wie finden Sie die passende Unternehmensform?
Sie sind sich unsicher, welche Rechtsform die passende für Sie ist? Die Beantwortung einiger Fragen hilft Ihnen bei der Entscheidung. Machen Sie sich klar, ob Sie alleine oder mit anderen gründen möchten und mit wie vielen Personen. Andere Fragen, die Sie sich zu Beginn Ihrer Gründung stellen sollten, sind jene:
- Wie risikoreich ist Ihre Geschäftsidee?
- Wie viel Eigenkapital haben Sie angespart und wie viel Kapital möchten Sie bei der Gründung einbringen?
- Bevorzugen Sie einen geringen bürokratischen Aufwand?
- Möchten Sie die persönliche Haftung beschränken?
- Muss das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden?
- Soll Ihr Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit haben?
Halten Sie die Antworten schriftlich fest, um Ihre Entscheidung besser abwägen zu können. Ein Blick in Ihren Businessplan gibt zusätzlich Aufschluss darüber, wie Ihr zukünftiges Unternehmen gestaltet werden soll.
Welche Unternehmensform ist die beste?
Welche Unternehmensform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Daher muss jeder Gründer individuell prüfen, welche Lösung zu ihm und seiner Gründungsstrategie passt. Rein statistisch gesehen ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform. Eins steht aber fest: sobald Sie sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen jeweiliger Rechtsformen beschäftigt haben, werden Sie für Sie beste Unternehmensform finden.
TIPP: Sie haben sich einen genauen Plan gemacht und sind sich trotzdem unsicher, welche Rechtsform die richtige für Ihr zukünftiges Unternehmen ist? Mit den professionellen Beratungsangeboten unseres Partners karriere.haus stehen Ihnen erfahrene Coaches zur Seite, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.