EXIST-Gründungsstipendium: Voraussetzungen, Förderung und Businessplan
Sie möchten eine Idee aus Studium oder Forschung in ein Unternehmen überführen? Das EXIST-Gründungsstipendium schafft dafür finanziellen und organisatorischen Freiraum. Es richtet sich jedoch nicht an jede Gründung: Entscheidend sind der Bezug zu einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, ein deutlich innovatives Vorhaben und ein plausibler Weg zum Markt.
Dieser Leitfaden erklärt, wer gefördert wird, welche Beträge vorgesehen sind, wer den Antrag stellt und wie aus dem Ideenpapier während der Förderung ein tragfähiger Businessplan entsteht. Außerdem erfahren Sie, worauf es bei Marktvalidierung, Zwischenpräsentation und Pitch ankommt.
Was ist das EXIST-Gründungsstipendium?
Das Programm EXIST Gründungsstipendium ist eine bundesweite Förderung für innovative wissensbasierte oder technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Es unterstützt Einzelgründende und Gründungsteams grundsätzlich zwölf Monate lang mit personengebundenen Stipendien, Sachmitteln, Coaching, Mentoring und der Infrastruktur der antragstellenden Einrichtung. Die häufig gesuchte Bezeichnung „EXIST-Gründerstipendium“ meint dasselbe Programm; offiziell heißt es EXIST-Gründungsstipendium.
Die offizielle EXIST-Programmseite nennt vier zentrale Arbeitsfelder: ein marktfähiges Produkt oder eine innovative Dienstleistung entwickeln, die Geschäftsidee zu einem tragfähigen Businessplan ausarbeiten, den Markt validieren und die Unternehmensgründung vorbereiten. Das Programm ist branchen- und technologieoffen. Es geht also nicht nur um Deep-Tech, sondern auch um andere wissensbasierte Geschäftsmodelle mit erkennbarem Innovationsgrad und wirtschaftlichem Potenzial.
Anders als ein Kredit finanziert das Programm eine frühe Phase vor und zu Beginn der Gründung. Das EXIST-Gründungsstipendium ist dabei nicht mit EXIST-Forschungstransfer gleichzusetzen. Letzteres richtet sich an besonders aufwendige, forschungsbasierte Entwicklungsvorhaben; seine Förderphasen und Beträge gehören nicht in die Berechnung des Gründerstipendiums.
Für wen ist das EXIST-Gründungsstipendium geeignet?
Gefördert werden Einzelgründende oder Teams mit höchstens drei Personen: Studierende nach mindestens der Hälfte ihrer geforderten Studienleistungen, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Abschluss oder Ausscheiden aus Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung dürfen grundsätzlich höchstens fünf Jahre zurückliegen. Für eine Person mit qualifiziertem Berufsabschluss oder länger zurückliegendem Hochschulabschluss ist eine Ausnahme innerhalb des Teams möglich.
Studierende, Absolventen und Wissenschaftler
Studierende müssen nicht pauschal ein bestimmtes Fachsemester erreicht haben. Maßgeblich ist laut Förderrichtlinie in der Förderdatenbank des Bundes, dass sie vor der Bewilligung mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben. Teams, die zu Projektbeginn mehrheitlich aus Studierenden bestehen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Einzelfallprüfung gefördert.
Absolventinnen, Absolventen sowie ehemalige wissenschaftliche Beschäftigte erfüllen die persönliche Grundvoraussetzung in der Regel bis fünf Jahre nach Abschluss beziehungsweise Ausscheiden. Maximal eine Person im Team darf einen qualifizierten Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss haben, der länger als fünf Jahre zurückliegt. Das Team soll die wesentlichen fachlichen Grundlagen der Idee selbst erarbeitet haben. Mindestens eine Person muss einen Hochschulabschluss besitzen.
Eine gleichzeitige aktive Beschäftigung, ein anderes Stipendium oder ein weiteres Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen. Ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis kann zulässig sein. Entgeltliche Nebentätigkeiten dürfen nach der Richtlinie nicht mehr als 20 Stunden pro Monat umfassen.
Welche Gründungsideen werden gefördert?
Die Idee muss aus dem Umfeld einer Hochschule oder Forschungseinrichtung stammen oder dort mit Unterstützung der Einrichtung umgesetzt werden. Förderfähig sind anspruchsvolle innovative Unternehmensgründungen und wissensbasierte Dienstleistungen, die:
- ein klar definiertes Kundenproblem lösen,
- einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale erwarten lassen,
- sich von vorhandenen Lösungen substanziell unterscheiden,
- einen technischen oder organisatorischen Wandel anstoßen können,
- wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennen lassen und
- im eigenen Unternehmen entwickelt und vermarktet werden sollen.
Eine bloße Modifikation oder Kombination bestehender Angebote ohne wesentliche Innovation reicht nicht. Das Vorhaben muss sich klar von wettbewerblichen Lösungen abgrenzen. Auch Vorhaben zur Berufsausübung in traditionellen freien Berufsfeldern sind nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig. Produktentwicklungen im Auftrag oder unmittelbaren Interesse Dritter sind ebenfalls ausgeschlossen.
Eignungscheck vor dem Erstgespräch
Prüfen Sie vor dem Gespräch mit Ihrer Transferstelle sechs Punkte:
- Gehören Sie oder Ihre Teammitglieder zur förderfähigen Personengruppe?
- Besteht das Team aus höchstens drei Personen?
- Ist das Unternehmen zu Förderbeginn noch nicht gegründet und hat es die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen?
- Hat die Idee einen nachvollziehbaren Hochschul- oder Forschungsbezug?
- Können Sie Innovation, Kundennutzen und Marktpotenzial konkret belegen?
- Können sich die Teammitglieder während der Förderung überwiegend dem Vorhaben widmen?
Der offizielle EGS-Check von EXIST hilft bei der formalen Vorprüfung. Er ersetzt nicht die Abstimmung mit dem Gründungsnetzwerk, zeigt aber früh, welche Nachweise oder Entscheidungen noch fehlen.
Wer beantragt die Förderung?
Nicht das Gründungsteam selbst, sondern eine der antragsberechtigten Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland stellt den Förderantrag. Sie schließt die Stipendiatenverträge, bindet das Projekt in ein Gründungsnetzwerk ein, stellt Mentoring und Infrastruktur bereit und verwaltet die Fördermittel. Das Team sollte deshalb zuerst die Transferstelle oder das zuständige Gründungsnetzwerk ansprechen.
Rolle von Hochschule oder Forschungseinrichtung
Die antragstellende Einrichtung übernimmt mehr als eine formale Unterschrift. Sie muss Arbeitsmöglichkeiten und die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen, die Fördermittel verwalten und das Team bei der späteren Kommerzialisierung unterstützen. Falls geistiges Eigentum der Hochschule benötigt wird, soll ein Zugriff zu marktüblichen und für die weitere Unternehmensentwicklung geeigneten Bedingungen ermöglicht werden.
Die Unternehmensgründung darf zum Projektbeginn noch nicht erfolgt sein. Während der Förderung können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen und die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Das Unternehmen, das geförderte Hochschulprojekt und die geförderten Personen müssen dabei organisatorisch und wirtschaftlich sauber voneinander getrennt bleiben.
Rolle von Gründungsnetzwerk und Mentor
Das gründungsunterstützende Netzwerk begleitet die Antragstellung und den Projektverlauf. Diese begleitende Beratung der Gründungsteams umfasst die verschiedenen Gründungsphasen, vermittelt Kontakte und bewertet am Projektende die Qualität des Businessplans. Eine Hochschullehrerin, ein Hochschullehrer oder eine Arbeitsgruppenleitung begleitet das Vorhaben fachlich als Mentorin oder Mentor.
Diese Rollen ergänzen sich: Die Mentorin oder der Mentor beurteilt die fachlich-technische Entwicklung. Das Gründungsnetzwerk unterstützt bei Geschäftsmodell, Markt, Team, Finanzierung und Coaching. Die Unterlagen werden beim Projektträger Jülich eingereicht; er betreut das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Stipendium läuft grundsätzlich bis zu zwölf Monate. Monatlich sind je nach Status 1.000, 2.000, 2.500 oder 3.000 Euro vorgesehen. Hinzu kommen Sachausgaben für Einzel- oder Teamgründungen sowie ein eigenes Coachingbudget. Die aktuellen Beträge führt die Förderdatenbank des Bundes aus.
Monatliche Stipendien nach Status
| Geförderte Person | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Studierende nach mindestens der Hälfte der Studienleistungen | 1.000 € |
| Teammitglied mit qualifiziertem Berufsabschluss | 2.000 € |
| Absolventin oder Absolvent mit Hochschulabschluss | 2.500 € |
| Promovierte Gründerin oder promovierter Gründer | 3.000 € |
| Kinderzuschlag je unterhaltspflichtigem Kind | zusätzlich 150 € pro Kind |
Das personengebundene Stipendium enthält auch etwaige Sozialversicherungskosten. Die geförderten Teammitglieder müssen ihre Kranken-, Pflege- und weitere Absicherung daher selbst klären.
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert. Für die Geförderten bleiben die im Bescheid festgelegten Leistungen maßgeblich.
Eine einmalige Verlängerung um maximal drei Monate ist nach der Richtlinie nur in der dort beschriebenen familienbezogenen Ausnahmesituation möglich. Sie ist keine allgemeine Verlängerungsoption.
Sachausgaben und Coaching
Für Einzelgründungen können bis zu 10.000 Euro Sachausgaben, für Teamgründungen bis zu 30.000 Euro angesetzt werden. Darunter können beispielsweise notwendige Software, Lizenzen, Material für Prototypen, Marktrecherchen oder andere projektspezifische Ausgaben fallen. Für unternehmerisches Coaching, Qualifizierung und Gründungsberatung stehen zusätzlich bis zu 5.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die geplante Verwendung der Sach- und Coachingmittel muss bereits im Antrag nachvollziehbar sein und wird mit der Bewilligung freigegeben. Änderungen während der Laufzeit sind bedarfsgerecht möglich, sollten aber mit der Einrichtung abgestimmt und dokumentiert werden.
So läuft die Antragstellung ab
Das Verfahren beginnt nicht mit easy-Online, sondern mit dem Gründungsnetzwerk. Dort wird geklärt, ob Team und Vorhaben grundsätzlich passen, welche Mentorin oder welcher Mentor das Projekt begleitet und welche internen Schritte die Hochschule verlangt.
Erstkontakt mit Transferstelle oder Gründungsnetzwerk
Bereiten Sie für das erste Gespräch keine Hochglanzpräsentation vor. Hilfreicher sind fünf klare Antworten:
- Welches konkrete Problem lösen Sie?
- Was ist an Ihrer Lösung innovativ?
- Wer sind die potenziellen Kunden?
- Welche Vorarbeiten oder Forschungsergebnisse liegen bereits vor?
- Welche Kompetenzen deckt das Team ab und welche fehlen noch?
Innerhalb der Programmlaufzeit ist die Antragstellung grundsätzlich jederzeit möglich. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt laut Förderdatenbank des Bundes bis zum 31. Dezember 2029; Förderanträge können allerdings nur bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag trotzdem die aktuelle Förderbekanntmachung und stimmen Sie den Zeitplan mit der antragstellenden Einrichtung ab.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Das formelle Verfahren wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung und easy-Online abgewickelt. Nach der Richtlinie gehören insbesondere dazu:
- das unterschriebene AZA-Formular aus easy-Online,
- Angaben und Nachweise zu den Gründerinnen und Gründern,
- ein aussagekräftiges Ideenpapier,
- Arbeits- und Meilensteinplanung,
- Planung der Sach- und Coachingausgaben,
- Verpflichtungserklärungen des Teams sowie
- Erklärungen von Mentor, Einrichtung und Gründungsnetzwerk.
Ein fertiger Businessplan ist keine reguläre Voraussetzung für den Antrag. Das Ideenpapier muss jedoch bereits zeigen, dass die Gründungsidee innovativ, umsetzbar und wirtschaftlich aussichtsreich ist. Es bildet die Ausgangsbasis, aus der während der Förderung Produkt, Geschäftsmodell und Businessplan weiterentwickelt werden.
Prüfung und möglicher Projektstart
Die Förderrichtlinie bezeichnet das Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren als einstufig. Nach Eingang werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft; bei Bedarf können externe Gutachterinnen und Gutachter beteiligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Projektbeginn ist laut Richtlinie frühestens drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich. Das ist keine garantierte Bearbeitungsdauer. Planen Sie deshalb weder Kündigung noch Unternehmensgründung oder andere unumkehrbare Schritte auf Basis eines vermuteten Bewilligungsdatums.
Was passiert in den zwölf Monaten der Förderung?
Die Förderung ist keine zwölfmonatige Schreibphase für einen Geschäftsplan. Sie soll Produkt, Dienstleistung, Marktverständnis und Geschäftsmodell so weit entwickeln, dass eine tragfähige Gründung und Anschlussfinanzierung möglich werden.
Produkt, Marktvalidierung und Geschäftsmodell
Übersetzen Sie die Ziele aus dem Ideenpapier in überprüfbare Meilensteine. Statt „Markt analysieren“ sollte dort beispielsweise stehen: 20 Gespräche mit potenziellen Kunden führen, drei wiederkehrende Probleme dokumentieren, Zahlungsbereitschaft testen und die wichtigsten Alternativen vergleichen.
Eine systematische Marktanalyse verbindet Zielgruppe, Marktgröße und Wettbewerb. Das Business Model Canvas hilft, Kundennutzen, Vertrieb, Schlüsselressourcen, Einnahmen und Kosten früh auf einer Seite zusammenzuführen. Beide Instrumente liefern Erkenntnisse für den späteren Businessplan, ersetzen ihn aber nicht.
Coaching, Teamseminar und Zwischenpräsentation
Nach der offiziellen Beschreibung des Projektverlaufs gehört ein Seminar zur Zusammenarbeit im Gründungsteam zu den Pflichten. Es behandelt Rollen, Kommunikation, Konfliktmanagement und gemeinsame Entscheidungen.
Etwa zur Mitte des Förderzeitraums präsentiert das Team dem Gründungsnetzwerk den Entwicklungsstand. Zeigen Sie dabei nicht nur Ergebnisse, sondern auch Lernfortschritt: Welche Annahme wurde getestet? Was haben Kunden bestätigt oder widerlegt? Welche Konsequenz ziehen Sie daraus? Typische Themen sind Produktentwicklung, Geschäftsmodell, Markt- und Zielgruppenverständnis, Kundenfeedback und nächste Schritte. Hinweise zum Aufbau finden Sie im Beitrag über den Elevator Pitch.
Businessplan und Abschlussunterlagen
Für den Antrag ist zunächst ein aussagekräftiges Ideenpapier mit Arbeits-, Sach- und Coachingplanung erforderlich. Den tragfähigen Businessplan entwickelt das Team während der Förderung; am Projektende gehört er zusammen mit einer Bewertung des Gründungsnetzwerks und einem Ergebnisbericht zu den Abschlussunterlagen. Die Zwischenpräsentation etwa zur Laufzeitmitte prüft Produkt, Geschäftsmodell, Marktverständnis, Kundenfeedback und nächste Schritte.
Die Struktur für Geschäftsmodell, Markt und Finanzplanung können Sie im Businessplantool systematisch ausarbeiten.
Der Businessplan beschreibt, wie das Vorhaben nach der Förderung wirtschaftlich bestehen soll. Die Netzwerkbewertung ordnet Qualität und Reifegrad fachlich ein. Der Ergebnisbericht dokumentiert, welche Ziele erreicht wurden, welche Annahmen sich geändert haben und welche nächsten Schritte geplant sind.
Wie bereiten Sie Businessplan und Pitch für EXIST vor?
Businessplan und Pitch haben unterschiedliche Aufgaben. Der Businessplan dokumentiert die gesamte Logik des Vorhabens einschließlich Markt, Umsetzung und Zahlen. Der Pitch verdichtet die wichtigsten Aussagen für ein Gespräch oder eine Präsentation. Gute Inhalte entstehen jedoch aus derselben Beweiskette.
Von der Innovation zum belegbaren Kundennutzen
Beginnen Sie nicht mit technischen Merkmalen, sondern mit dem Kundenproblem. Eine belastbare Argumentation folgt fünf Schritten:
- Problem: Welche konkrete Aufgabe oder Belastung besteht?
- Zielgruppe: Wer erlebt das Problem häufig und intensiv?
- Lösung: Wie löst Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung dieses Problem?
- Alleinstellung: Was unterscheidet die Lösung wesentlich von Alternativen?
- Nachweis: Welche Interviews, Tests, Pilotkunden oder Messwerte stützen die Annahme?
Innovation allein erzeugt noch keinen Markt. Für EXIST muss die Idee auch wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennen lassen. Dokumentieren Sie deshalb nicht nur positives Feedback, sondern auch Gegenargumente und Lernschleifen. Das macht Businessplan und Pitch glaubwürdiger.
Geschäftsmodell und Finanzplanung nachvollziehbar machen
Ein tragfähiges Geschäftsmodell erklärt, wer zahlt, wofür bezahlt wird und welche Ressourcen für Leistung und Wachstum erforderlich sind. Der ausführliche Businessplan verbindet diese Logik mit Team, Markt, Vertrieb, Organisation, Risiken und Meilensteinen.
Der Zahlenteil muss aus den Annahmen des Textteils folgen. Preise, Absatzmengen, Personalkosten, Entwicklungsausgaben und Markteintritt dürfen nicht unabhängig voneinander geschätzt werden. Ein konsistenter Finanzplan zeigt Kapitalbedarf, Umsatz, Kosten, Rentabilität und Liquidität. Er macht zugleich sichtbar, wann eine Anschlussfinanzierung benötigt wird.
Für den Projektverlauf ist besonders wichtig, Annahmen fortzuschreiben. Wenn ein Kundentest niedrigere Zahlungsbereitschaft zeigt, müssen Preis, Absatzplanung und Finanzbedarf angepasst werden. Ein Businessplan ist deshalb kein einmalig geschriebenes Dokument, sondern die verdichtete Fassung Ihrer überprüften Erkenntnisse.
Pitch: Fortschritt und nächste Meilensteine zeigen
Ein überzeugender Pitch für die Zwischenpräsentation oder spätere Finanzierungsgespräche beantwortet in kurzer Form:
- Welches Problem ist belegt?
- Für welche Zielgruppe ist es relevant?
- Warum ist die Lösung innovativ und besser als Alternativen?
- Was wurde bereits entwickelt oder validiert?
- Wie funktioniert das Geschäftsmodell?
- Welche Kennzahlen oder Tests belegen den Fortschritt?
- Was ist der nächste Meilenstein und welche Mittel werden dafür benötigt?
Vermeiden Sie reine Zukunftsbehauptungen. „Wir werden den Markt gewinnen“ ist schwächer als „Zwölf von 20 interviewten Betrieben priorisieren genau dieses Problem; drei testen den Prototyp“. Der Pitch macht Fortschritt verständlich, ersetzt aber weder die Detailprüfung noch den vollständigen Businessplan.
Häufige Fehler bei EXIST-Anträgen und im Projektverlauf
- Hochschule zu spät einbinden: Ohne antragstellende Einrichtung, Gründungsnetzwerk und Mentor kann das Team keinen eigenen Direktantrag stellen.
- Innovationsgrad nur behaupten: Beschreiben Sie konkret, worin der Abstand zu bestehenden Lösungen liegt und welchen Kundennutzen er erzeugt.
- Ideenpapier mit Businessplan verwechseln: Der Antrag braucht ein aussagekräftiges Ideenpapier; der vollständige Businessplan entsteht als Ergebnis der Förderung.
- Sach- und Coachingplanung ohne Zielbezug: Jede Ausgabe sollte einen Arbeitsschritt oder Meilenstein unterstützen.
- Marktvalidierung vertagen: Kundenfeedback gehört nicht erst ans Ende der Produktentwicklung.
- Anschlussfinanzierung zu spät planen: Kapitalbedarf und nächste Finanzierungsrunde müssen vor Projektende sichtbar sein.
- Gründung oder Beschäftigung falsch timen: Prüfen Sie Vorgründungsstatus, Nebentätigkeit und andere Lebensunterhaltsförderungen früh mit dem Gründungsnetzwerk.
- Pitch als Werbeschau behandeln: Zeigen Sie Annahmen, Belege, Lernfortschritt und nächste Schritte statt Superlative.
Häufige Fragen
Wer kann ein EXIST-Gründungsstipendium beantragen?
Gefördert werden Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Den formellen Antrag stellt jedoch die Hochschule oder Forschungseinrichtung, nicht das Gründungsteam.
Kann ich mich auch als Einzelperson bewerben?
Ja. Förderfähig sind Einzelgründende und Teams mit höchstens drei Personen, sofern Person, Vorhaben und antragstellende Einrichtung alle Voraussetzungen erfüllen.
Muss das Unternehmen bei der Antragstellung schon gegründet sein?
Nein. Das Vorhaben muss sich zu Förderbeginn in der Vorgründungsphase befinden. Eine Kapitalgesellschaft darf während der Förderung gegründet und die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden, wenn beides vom geförderten Hochschulprojekt sauber getrennt bleibt.
Wer stellt den Antrag für das EXIST-Gründungsstipendium?
Eine Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland stellt den Antrag. Sie bindet das Vorhaben in ihr Gründungsnetzwerk ein, stellt Mentoring und Infrastruktur bereit und verwaltet die Mittel.
Wie viel Geld bekommt man beim EXIST-Gründungsstipendium?
Das monatliche Stipendium beträgt je nach Status 1.000, 2.000, 2.500 oder 3.000 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kinderzuschlag, Sachausgaben und Coachingmittel. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie und der individuelle Zuwendungsbescheid.
Brauche ich für den Antrag schon einen fertigen Businessplan?
Nein. Zum Antrag gehört ein aussagekräftiges Ideenpapier mit Arbeitsplanung und Planung der Sach- und Coachingausgaben. Der tragfähige Businessplan wird während der Förderung erarbeitet und gehört zu den Abschlussunterlagen.
Kann ich während der Förderung arbeiten?
Nur eingeschränkt. Eine gleichzeitige aktive Beschäftigung oder andere Förderung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden im Monat sind nach der Richtlinie nicht zulässig. Klären Sie Ihren konkreten Fall vorab mit dem Gründungsnetzwerk.
Was muss am Ende der Förderung vorliegen?
Zum Projektende werden ein Businessplan, eine fachliche Bewertung durch das Gründungsnetzwerk und ein Ergebnisbericht eingereicht. Hinzu kommen die für Mittelverwendung und Projektabschluss erforderlichen Nachweise.
Tipp: Behandeln Sie EXIST nicht nur als Finanzierung, sondern als zwölfmonatigen Prüfprozess für Ihre Gründungsidee. Je früher Sie Kundenproblem, Alleinstellung, Marktannahmen und Finanzlogik mit echten Nachweisen verbinden, desto belastbarer werden Antrag, Zwischenpräsentation, Businessplan und Anschlussfinanzierung.
Persönliche Gründungsberatung
Ob gefördert oder selbst finanziert — wir begleiten Sie praxisnah bei Ihrer Gründung.
100 % gefördert
Gründungsberatung kostenfrei über AVGS
Mit einem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten Sie professionelles Existenzgründercoaching — ohne eigene Kosten.
Kostenfrei startenVoraussetzung: AVGS-Berechtigung
Selbstzahler
Individuelle Gründungsberatung
Flexible Begleitung für Businessplan, Finanzierung und Markteintritt — unabhängig von Förderungen, auf Ihre Situation zugeschnitten.
Beratung anfragenUnverbindliches Erstgespräch möglich