🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie die Begriffe einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Istbesteuerung und Sollbesteuerung klar voneinander unterscheiden.

Viele Gründer vermischen zentrale Begriffe der Buchhaltung, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten. Die einfache Buchführung beschreibt, wie Sie Einnahmen und Ausgaben fortlaufend, chronologisch und mit Belegen erfassen. Sie ist die organisatorische Grundlage Ihrer Buchhaltung, aber keine steuerliche Methode.

EÜR ist eine steuerliche Methode

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Methode zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Sie kommt nur in Betracht, wenn keine gesetzliche oder freiwillige Pflicht zur doppelten Buchführung besteht.

Ist- und Sollbesteuerung betreffen die Umsatzsteuer

Diese Begriffe haben mit der Buchführungsart nichts direkt zu tun: Bei der Istbesteuerung (§ 20 UStG) entsteht Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, bei der Sollbesteuerung (§ 16 UStG) bereits nach vereinbarten Entgelten. Ein Betrieb kann einfache Aufzeichnungen führen und trotzdem eigene Regeln bei der Umsatzsteuer beachten müssen.

💡 Tipp

Erfassen Sie zu jeder Rechnung Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Zahlungsdatum getrennt – so behalten Sie den Überblick, welcher Zeitpunkt für EÜR, Umsatzsteuer oder offene Posten relevant ist.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich weiß, dass einfache Buchführung und EÜR nicht dasselbe sind.
  • Ich kann erklären, wofür die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG gilt.
  • Ich verstehe den Unterschied zwischen Ist- und Sollbesteuerung.
  • Ich weiß, dass diese Begriffe getrennt voneinander geprüft werden müssen.

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