🎯 Lernziel
Am Ende dieser Lektion können Sie die Begriffe einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Istbesteuerung und Sollbesteuerung klar voneinander unterscheiden.
Viele Gründer vermischen zentrale Begriffe der Buchhaltung, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten. Die einfache Buchführung beschreibt, wie Sie Einnahmen und Ausgaben fortlaufend, chronologisch und mit Belegen erfassen. Sie ist die organisatorische Grundlage Ihrer Buchhaltung, aber keine steuerliche Methode.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Methode zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Sie kommt nur in Betracht, wenn keine gesetzliche oder freiwillige Pflicht zur doppelten Buchführung besteht.
Diese Begriffe haben mit der Buchführungsart nichts direkt zu tun: Bei der Istbesteuerung (§ 20 UStG) entsteht Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, bei der Sollbesteuerung (§ 16 UStG) bereits nach vereinbarten Entgelten. Ein Betrieb kann einfache Aufzeichnungen führen und trotzdem eigene Regeln bei der Umsatzsteuer beachten müssen.
💡 Tipp
Erfassen Sie zu jeder Rechnung Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Zahlungsdatum getrennt – so behalten Sie den Überblick, welcher Zeitpunkt für EÜR, Umsatzsteuer oder offene Posten relevant ist.
✅ Das nehmen Sie mit
Das nächste Kapitel ist auch ohne Anmeldung frei.