🎯 Lernziel
Am Ende dieser Lektion können Sie einschätzen, ob und woraus sich für Ihren Betrieb eine Buchführungspflicht ergeben könnte.
Ob Sie zur Buchführung verpflichtet sind, hängt nicht von der Unternehmensgröße allein ab, sondern von mehreren gesetzlichen Ebenen: Handelsrecht (HGB), Abgabenordnung (AO) und Einkommensteuergesetz (EStG).
Freiberufler und bestimmte Gewerbetreibende können ihren Gewinn oft per EÜR ermitteln, sofern keine andere Pflicht besteht. Auch hier sind aber geordnete Unterlagen wie Rechnungen, Kontobewegungen und gegebenenfalls ein Kassenbuch notwendig.
Nach § 238 HGB müssen Kaufleute Bücher führen; daraus folgen meist doppelte Buchführung und Jahresabschluss. § 141 AO kann zusätzlich bestimmte gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte bei Überschreiten gesetzlicher Grenzen zur Buchführung verpflichten – die Pflicht beginnt dabei erst nach einer Mitteilung des Finanzamts, meist zum folgenden Wirtschaftsjahr.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie befreit nicht automatisch von Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten.
💡 Tipp
Bewahren Sie Schreiben des Finanzamts nicht nur ab, sondern markieren Sie darin sofort Fristen und den möglichen Beginn einer Buchführungspflicht.
✅ Das nehmen Sie mit