🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie Firmenname, GeschΓ€ftsbezeichnung, Marke und Domain klar voneinander unterscheiden.

Im Alltag wird fast jede geschΓ€ftliche Bezeichnung als β€žFirmennameβ€œ bezeichnet. Rechtlich ist die Firma nach Β§ 17 HGB jedoch der Name, unter dem ein Kaufmann seine GeschΓ€fte betreibt und unterschreibt. Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, nutzt oft den eigenen Namen zusammen mit einer GeschΓ€ftsbezeichnung.

Vier verschiedene Ebenen

Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen und kann nach Β§ 4 MarkenG auf unterschiedlichen Wegen entstehen. Eine Domain ist zunΓ€chst nur eine Internetadresse. Registereintrag, Marke und Domain beantworten also verschiedene Fragen und ersetzen einander nicht.

Bevor Sie mit der Namensfindung beginnen, sollten Sie klΓ€ren, was Sie eigentlich benennen wollen:

  • den RechtstrΓ€ger beziehungsweise die Firma
  • einen Betrieb oder ein GeschΓ€ft
  • ein Produkt oder eine Dienstleistung
  • eine Marke fΓΌr mehrere Angebote
  • eine Website oder Kampagne

Diese Entscheidung bestimmt spΓ€ter, welche Register, Klassen, LΓ€nder und KanΓ€le Sie prΓΌfen mΓΌssen.

πŸ’‘ Tipp

Schreiben Sie vor der Namensfindung in einem Satz auf, welche der fΓΌnf Ebenen Sie gerade benennen – das erspart spΓ€tere Verwirrung bei der PrΓΌfung.

βœ… Das nehmen Sie mit

  • Ich kenne den rechtlichen Unterschied zwischen Firma, GeschΓ€ftsbezeichnung, Marke und Domain.
  • Ich weiß, dass ein Registereintrag, eine Marke und eine Domain unterschiedliche Fragen beantworten.
  • Ich habe geklΓ€rt, welche der fΓΌnf Benennungsebenen fΓΌr mein Vorhaben relevant ist.