🎯 Lernziel
Am Ende dieser Lektion können Sie Firmenname, Geschäftsbezeichnung, Marke und Domain klar voneinander unterscheiden.
Im Alltag wird fast jede geschäftliche Bezeichnung als „Firmenname“ bezeichnet. Rechtlich ist die Firma nach § 17 HGB jedoch der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, nutzt oft den eigenen Namen zusammen mit einer Geschäftsbezeichnung.
Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen und kann nach § 4 MarkenG auf unterschiedlichen Wegen entstehen. Eine Domain ist zunächst nur eine Internetadresse. Registereintrag, Marke und Domain beantworten also verschiedene Fragen und ersetzen einander nicht.
Bevor Sie mit der Namensfindung beginnen, sollten Sie klären, was Sie eigentlich benennen wollen:
Diese Entscheidung bestimmt später, welche Register, Klassen, Länder und Kanäle Sie prüfen müssen.
💡 Tipp
Schreiben Sie vor der Namensfindung in einem Satz auf, welche der fünf Ebenen Sie gerade benennen – das erspart spätere Verwirrung bei der Prüfung.
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Das nächste Kapitel ist auch ohne Anmeldung frei.