🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie eine strukturierte Web- und Handelsregisterrecherche fΓΌr Ihre Namenskandidaten durchfΓΌhren.

Eine einzelne Suche liefert keine verbindliche Freigabe. Prüfen Sie deshalb stufenweise: erst grob und kostenlos, dann in offiziellen Registern und vor grâßeren Investitionen fachkundig.

1. Allgemeine Web- und Branchensuche

Suchen Sie den exakten Kandidaten in AnfΓΌhrungszeichen sowie Γ€hnliche Schreibweisen, getrennte WΓΆrter und phonetische Varianten. ErgΓ€nzen Sie Branche, Leistung und wichtige Regionen und dokumentieren Sie Treffer mit URL und Datum. Fehlende Suchtreffer beweisen jedoch nicht, dass der Name frei ist.

2. Handelsregister prΓΌfen

Recherchieren Sie im offiziellen Registerportal der LΓ€nder nach identischen und Γ€hnlichen Firmen – nicht nur nach exakt gleichen Zeichenfolgen, sondern auch nach prΓ€genden Bestandteilen und Γ€hnlicher Aussprache.

Nach Β§ 18 HGB muss eine Firma Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irrefΓΌhren. Β§ 30 HGB verlangt am selben Ort oder in derselben Gemeinde eine deutliche Unterscheidbarkeit von bereits eingetragenen Firmen. Ein einzelner Registertreffer bedeutet also keine bundesweite Freigabe.

KlΓ€ren Sie bei einer geplanten Eintragung frΓΌh mit der zustΓ€ndigen Stelle, welche VorprΓΌfung mΓΆglich ist – die abschließende Entscheidung liegt dort und nicht bei Ihrer privaten Recherche.

πŸ’‘ Tipp

Suchen Sie auch nach getrennt geschriebenen WΓΆrtern und Lautvarianten Ihres Kandidaten – viele Kollisionen fallen erst bei phonetischer Γ„hnlichkeit auf.

βœ… Das nehmen Sie mit

  • Ich habe meine Kandidaten mit exakter Schreibweise und Varianten im Web recherchiert.
  • Ich habe Treffer mit URL und Datum dokumentiert.
  • Ich habe im offiziellen Handelsregisterportal nach identischen und Γ€hnlichen Firmen gesucht.
  • Ich weiß, dass ein einzelner Registertreffer keine bundesweite Rechtssicherheit bedeutet.