π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie erklΓ€ren, wann ein Betriebsrat gewΓ€hlt wird und welche Schutzrechte gelten.
Nach Β§ 1 BetrVG wird in Betrieben mit in der Regel mindestens fΓΌnf stΓ€ndig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wΓ€hlbar sind, ein Betriebsrat gewΓ€hlt. Ob im Einzelfall ein Betrieb im rechtlichen Sinn vorliegt, kann klΓ€rungsbedΓΌrftig sein.
Der Arbeitgeber setzt den Betriebsrat nicht ein und darf dessen Wahl nicht behindern. Nach Β§ 78 BetrVG dΓΌrfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer TΓ€tigkeit weder benachteiligt noch begΓΌnstigt werden.
Versuche, Wahl oder Arbeit des Betriebsrats zu behindern, kΓΆnnen erhebliche rechtliche Folgen haben. Bei Unsicherheiten lohnt sich frΓΌhzeitiger fachkundiger Rat.
π‘ Tipp
KlΓ€ren Sie im Zweifel frΓΌhzeitig mit einer Fachstelle, ob die rechtlichen Voraussetzungen fΓΌr eine Betriebsratswahl vorliegen.
β Das nehmen Sie mit