π― Lernziel
Am Ende dieser Lektion kΓΆnnen Sie typische mitbestimmungspflichtige Themen bei sozialen und personellen MaΓnahmen erkennen.
Dazu zΓ€hlen unter anderem Fragen der Betriebsordnung, Arbeitszeit und Pausen, UrlaubsgrundsΓ€tze, technische Γberwachungseinrichtungen sowie die Ausgestaltung mobiler Arbeit. Ob ein konkretes Vorhaben darunterfΓ€llt, entscheidet sich an der tatsΓ€chlichen Funktion, nicht am Projektnamen.
In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach Β§ 99 BetrVG vor Einstellung, Ein- oder Umgruppierung und Versetzung unterrichten und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Nach Β§ 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder KΓΌndigung anzuhΓΆren. Eine ohne AnhΓΆrung ausgesprochene KΓΌndigung ist unwirksam. Wegen der hohen Einzelfallrisiken sollten Sachverhalt, Fristen und Dokumentation vor Ausspruch fachkundig geprΓΌft werden.
π‘ Tipp
PrΓΌfen Sie bei neuen Softwaresystemen oder Arbeitszeitmodellen immer, ob sie unter Β§ 87 BetrVG fallen kΓΆnnten β auch wenn Γberwachung nicht das Hauptziel ist.
β Das nehmen Sie mit