🎯 Lernziel

Am Ende dieser Lektion können Sie die verschiedenen Beteiligungsarten des Betriebsrats unterscheiden.

Nicht jede Aufgabe des Betriebsrats bedeutet ein Zustimmungsrecht. Für die Praxis ist entscheidend, welche Beteiligungsart im konkreten Fall greift.

  • Information: Der Arbeitgeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Angaben und Unterlagen bereit.
  • Beratung: Arbeitgeber und Betriebsrat erörtern ein Vorhaben, bevor es abgeschlossen ist.
  • Anhörung: Der Betriebsrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, etwa vor Kündigungen.
  • Mitbestimmung: Eine Maßnahme kann im geregelten Bereich nicht wirksam einseitig umgesetzt werden.
  • Zustimmung/Zustimmungsverweigerung: Bei bestimmten personellen Maßnahmen gilt das Verfahren nach § 99 BetrVG.

Diese Begriffe sind keine austauschbaren Projektphasen, sondern unterscheiden sich in Rechtsgrundlage, Umfang, Frist und Rechtsfolge. Eine Vorgangsakte mit Thema, möglicher Norm, Unterlagen, Ansprechpartnern und Terminen schafft Klarheit.

💡 Tipp

Legen Sie für jedes Vorhaben schriftlich fest, welche Beteiligungsart konkret greift – das verhindert spätere Missverständnisse.

✅ Das nehmen Sie mit

  • Ich kann die fünf Beteiligungsarten benennen.
  • Ich weiß, dass jede Beteiligungsart eigene Fristen und Rechtsfolgen hat.
  • Ich verstehe, warum eine Vorgangsakte sinnvoll ist.